Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 47/2024e vom 06. Mai 2024 mit

Öffentliche Bekanntmachung


Öffentliche Bekanntmachung über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und Inbetriebnahme einer Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag

(Errichtung und Betrieb eines Bauwerkes zur Baggersortierung)

Aktenzeichen 23.5-561103-360/016-8.12.1.1/GE-23/02


Gemäß § 21 a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) i. V. m. § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird Folgendes bekannt gegeben:

Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Immissionsschutzbehörde hat der Becker Umweltdienste GmbH, Sandstraße 116, 09114 Chemnitz mit Datum vom 19.03.2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag (Errichtung und Betrieb eines Bauwerkes zur Baggersortierung) auf dem Flurstück Nr. 1614/2 der Gemarkung Mittweida erteilt.

Im Bescheid des Landratsamtes Mittelsachsen vom 19.03.2024 wird Folgendes verfügt:

1. Die Becker Umweltdienste GmbH erhält auf ihren Antrag vom 18.10.2023 gemäß § 16 BImSchG sowie der Nr. 8.11.2.4 des Anhangs zu § 1 der 4. BImSchV die

immissionsschutzrechtliche Genehmigung

zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur sonstigen Behandlung (Errichtung und Betrieb eines Bauwerkes zur Baggersortierung) von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von 10 Tonnen oder mehr je Tag (hier: 60 Tonnen je Tag) auf dem Flurstück-Nr. 1614/2 der Gemarkung Mittweida.

2. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung umfasst im Detail Folgendes:

  • Errichtung einer dreiseitig geschlossenen, überdachten Box
  • Lagerung und Sortierung (Baggersortierung) von nicht gefährlichen Abfällen in der Box
  • Im Einzelnen ist die Sortierung für die folgenden Abfallarten vorgesehen:
15 01 06 Gemischte Verpackungen
17 09 04 Gemische Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen
20 03 01 Gemischte Siedlungsabfälle
20 03 07 Sperrmüll
  • Die Leistung der Anlage stellt sich zukünftig wie folgt dar:

Tätigkeit Gesamtlagerkapazität Durchsatzkapazität
Lagerung, nicht gefährliche Abfälle
(Anlage nach Nr. 8.12.2 des Anhangs zu § 1 der 4. BImSchV)
maximale Gesamtlagerkapazität von 700 t 16.900 t/a
Lagerung, gefährliche Abfälle
(Anlage nach Nr. 8.12.1.1 des Anhangs zu § 1 der 4. BImSchV)
maximale Gesamtlagerkapazität von 95 t  
Behandlung, nicht gefährliche Abfälle
(Anlage nach Nr. 8.11.2.4 des Anhangs zu § 1 der 4. BImSchV)
  Teilmenge von 16.900 t/a
= 7.500 t/a
= 60 t/d

3. Eingeschlossene Entscheidungen gemäß § 13 BImSchG:

3.1 Zulassung einer Abweichung gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 SächsBO

4. Die unter Abschnitt B aufgeführten und mit Genehmigungsvermerk (Dienstsiegel des Landratsamtes Mittelsachsen) versehenen Antragsunterlagen sind Bestandteil dieser Genehmigung. Bei unterschiedlichen Angaben im Antrag vom 18.10.2023 und den Nachträgen vom 11.12.2023 und 22.01.2024 gelten die Angaben des jeweils zuletzt eingegangenen Nachtrages, soweit dem Bescheid nichts anderes zu entnehmen ist.

5. Die Genehmigung ergeht unter der Maßgabe der unter Abschnitt C aufgeführten Nebenbestimmungen.

6. Die Genehmigung ergeht unbeschadet der privaten Rechte Dritter.

7. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Bekanntgabe mit der Inbetriebnahme des antragsgegenständlichen Vorhabens begonnen worden ist.

8. Die Verwaltungskosten hat die Becker Umweltdienste GmbH zu tragen.

Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.    

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Im Abschnitt C der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 19.03.2024 hat die Genehmigungsbehörde Genehmigungsvorbehalte sowie Allgemeine Auflagen und Auflagen zu den Bereichen Immissionsschutz, Bauordnungsrecht und Arbeitsschutz festgelegt.

Der gesamte Genehmigungsbescheid, einschließlich der Begründung, liegt nach dieser Bekanntmachung für zwei Wochen in der Zeit vom 14.05.2024 bis einschließlich 27.05.2024 an folgender Stelle zur Einsicht aus:

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg, Zimmer V-206:

Montag 8:00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag 9:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch nach Terminvereinbarung
Donnerstag 9:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag nach Terminvereinbarung

Weiterhin wird der Genehmigungsbescheid im o. g. Zeitraum auf der Website des Landratsamtes Mittelsachsen unter dem Link

https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html bereitgestellt und kann dort unter dem Reiter öffentliche Bekanntmachungen/Genehmigungen abgerufen werden.

Die durch die Einsichtnahme entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Für Terminvereinbarungen zur Einsichtnahme im Landratsamt Mittelsachsen wenden Sie sich bitte an: poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder telefonisch an die 03731/799-4097.

Aktuelle Hinweise zum Besucherverkehr des Landratsamtes Mittelsachsen finden Sie auf unserer Internetseite unter:

https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/kontakt/oeffnungszeiten.html

Diese Bekanntmachung wird zudem im Internet (https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/anlagengenehmigungen-nach-bimschg.html) veröffentlicht.

Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist als zugestellt.

Sie können gegen diese Genehmigung Widerspruch einlegen. Für Widersprüche gilt die oben angeführte Rechtsbehelfsbelehrung.

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren über immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html abgerufen werden kann.

In der Information finden Sie u. a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person.

Sofern Sie es wünschen, kann Ihnen diese Information auch auf schriftlichen Weg übermittelt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an postelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de oder Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg.

Freiberg, den 24.04.2024

Landratsamt Mittelsachsen

gez. Dirk Neubauer
Landrat