§ 2 Absatz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 24. August 2021 (SächsGVBl. S. 815) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstattung für Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe Infektionsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung (lfSGZuVO) vom 9. Januar 2019 (SächsGVBl. S. 83), die zuletzt durch die Verordnung vom 20. Juli 2021 (SächsGVBl. S. 766) geändert worden ist
- Der Landkreis Mittelsachsen macht hiermit bekannt, dass die täglich vom Robert Koch-Institut errechneten Werte an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Wert von 10 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner für den Landkreis Mittelsachsen seit dem 22. August 2021 und damit an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten haben.
- Der Landkreis Mittelsachsen macht hiermit bekannt, dass aufgrund der unter Ziffer 1 dieser Bekanntmachung genannten Sieben-Tage-Inzidenzen ab dem 28. August 2021 die Regelungen der Sächsischen Corona‑Schutz‑Verordnung für die Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 10 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner gelten.
Freiberg, den 26. August 2021
gez. Matthias Damm (Siegel)
Landrat