Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 65/2024e vom 13. Juni 2024 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Zweckverband Kriebsteintalsperre


Bekanntmachung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre über die öffentliche Auslegung der bestätigten Nachtragshaushaltssatzung und Wirtschaftsplan für 2024


Mit Bescheid vom 03.06.2024 wurde durch die Landesdirektion Sachsen die Nachtragshaushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2024 rechtsaufsichtlich bestätigt.

Gemäß § 76 Abs. 3 Satz 2 SächsGemO i. V. m. § 58 Abs. 1 Satz KomZG ist die Nachtragshaushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen.

Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre und Wirtschaftsplan 2024

Aufgrund von § 58 SächsKomZG in Verbindung mit § 74 SächsGemO wurde am 23.05.2024 durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre die Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit dem Nachtrag zum Wirtschaftsplan einstimmig beschlossen. Einwendungen waren nicht zu berücksichtigen:

§ 1 Wirtschaftsplan

  bisher festgesetzte Beträge Veränderung neu festgesetzte Beträge
TEUR TEUR TEUR
1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit                 
A) den Erträgen und Aufwendungen im Erfolgsplan         
             Erträge                                   1.647 2 1.649
             Aufwendungen 1.647 2 1.649
B) den Einzahlungen und Auszahlungen im Liquiditätsplan      
             Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 74 2 76
             Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -2.520 0 -2.520
             Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit 2.303 -2 2.301
C) einem voraussichtlichen Jahresergebnis in Höhe von 0 0 0
2. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen 0 0 0

 

§ 2 Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird von bisher TEUR 291 auf TEUR 1.000 erhöht.                                  

§ 3 Umlage

Gemäß § 60 SächsKomZG sowie § 13 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre sowie dem Beschluss der Verbandsmitglieder vom 23.05.2024 wird eine Umlage für den Verlustausgleich in Höhe von TEUR 372 erhoben.

Der 1. Nachtragshaushalt und der 1. Nachtragswirtschaftsplan 2024 wurden von der Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 03.06.2024 ohne Auflagen genehmigt.

Kriebstein, den 11.06.2024

gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre

 

Die bestätigte Nachtragshaushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2024 liegen vom

17.06.2024 bis 21.06.2024

zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre in der Zeit von

08:00 Uhr bis 15:00 Uhr aus.

Eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeit ist nach telefonischer Absprache möglich.

gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre