Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 58/2024e vom 31. Mai 2024 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Mittelsächsische Kultur gGmbH


Benutzungs- und Entgeltordnung des Museums Schloss Rochsburg der Mittelsächsischen Kultur gGmbH

vom 01.08.2009 mit Änderung gültig ab 01.06.2024


§ 1 Status

Das Museum Schloss Rochsburg (im Folgenden Museum genannt) ist eine Einrichtung der Mittelsächsischen Kultur gGmbH. Für die in der Entgeltübersicht zu dieser Benutzungs- und Entgeltordnung genannten Leistungen werden Entgelte erhoben.

§ 2 Aufgaben

Aufgaben des Museums sind das Sammeln, Bewahren, Forschen und die Präsentation zur Geschichte der Rochsburg, ihren Besitzern, Bauherren, ihrem Umfeld und die Einbindung der daraus gewonnenen Erkenntnisse in heimatgeschichtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge. Es vermittelt dem Besucher darüber hinaus Informationen zur feudalen Wohnkultur des Landadels und zu Baumaßnahmen der jüngsten Vergangenheit. Entsprechend den materiellen und baulichen Gegebenheiten wird ständig an der Aktualisierung und Erweiterung der Ausstellung gearbeitet. Außerdem werden in angemessenen Abständen Sonderausstellungen verschiedener künstlerischer und kunsthandwerklicher Richtungen bzw. thematische Sonderausstellungen gezeigt.

§ 3 Entgelte und Fälligkeit

Von Museumsbesuchern ab einem Alter von 6 Jahren werden Entgelte nach Maßgabe der anliegenden Entgeltübersicht erhoben, welche Bestandteil dieser Benutzungs- und Entgeltordnung ist.

Die Entgelte sind unmittelbar vor Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung fällig und an der Museumskasse in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten oder vorab über den Online-Shop zu erwerben.

Wird der Museumsbesuch über Dritte wie Reiseveranstalter oder Tourismusverbände organisiert, so kann im Einzelfall Rechnungslegung für die Eintrittsentgelte erfolgen. Rechnungslegung kann im Ausnahmefall auch für Entgelte nach Nr. 8. der Entgeltübersicht erfolgen. Bei Rechnungslegung sind die Entgelte 10 Tage ab Rechnungsdatum fällig.

schlösserlandKARTEN werden im Rahmen ihrer Gültigkeit als Eintrittsberechtigung für einen Ausstellungsbesuch gemäß Punkt 1. der Entgeltübersicht (ohne Nutzung Audioguide-Gerät oder Tablet-PC) akzeptiert.

§ 4 Ermäßigung

1. Ermäßigungen für Eintrittsentgelte und Führungen werden für folgende Personengruppen gewährt:

  • Kinder ab 6 Jahren
  • Schüler/Studenten/Auszubildende bis zu 25 Jahren
  • Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst
  • freiwillig Wehrdienstleistende
  • Teilnehmer eines freiwilligen Jahres
  •  Personen mit Schwerstbeschädigung (ab 80 %) und jeweils eine Begleitperson
  • Inhaber eines Sozialpasses sowie die dort aufgeführten Berechtigten

2. Ermäßigungen für Eintrittsentgelte werden für folgende Personengruppen gewährt:
- Mitglieder ICOM (International Council of Museums), ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege)

3. Für Mitglieder des Deutschen Museumsbundes ist der Museumsbesuch kostenfrei.

4. Für Inhaber einer gültigen Schlösserlandkarte ist der Museumsbesuch kostenfrei.

5. Die jeweils erforderlichen Nachweise sind an der Museumskasse vorzulegen.

Es kann jeweils nur eine Ermäßigung je Person und Museumsbesuch in Anspruch genommen werden.

§ 5 Nutzung

1. Mit dem Entrichten des Eintrittsentgeltes erwirbt der Besucher eine Eintrittskarte. Diese berechtigt ihn, innerhalb der Öffnungszeiten des Museums die für Besucher zugänglichen Räume bzw. Außenanlagen entsprechend der gelösten Eintrittskarte zu betreten.

2. Der Erwerb von Erlaubnissen nach Nr. 7. oder Nr. 8. des Entgeltübersicht berechtigt den Besucher, in den Museumsräumen für private Zwecke zu fotografieren.

3. Der Erwerb einer Erlaubnis nach Nr. 9. der Entgeltübersicht berechtigt zur Nutzung von Reproduktionen und zur Wiedergabe von Sachzeugen und Schriftgut des Museums zu gewerblichen Zwecken. Konkrete inhaltliche Regelungen sind im Einzelfall vertraglich mit der Museumsleitung zu vereinbaren.

4. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder einer Erlaubnis nach Nr. 7. bis 9. des Entgeltübersicht erkennt der Besucher die Hausordnung des Museums an, die im Kassenraum des Museums für jedermann zugänglich aushängt.

5. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können des Museums verwiesen werden.

6. Bei mehr als 20 Minuten Verspätung des Vertragspartners besteht kein Anspruch mehr auf eine Führung bzw. die Leistungserbringung durch das Museum. Die Entgeltpflicht für die Führung gem. Nr. 2. a-h der Entgeltübersicht bleibt bestehen. Bei einer Verspätung des Vertragspartners von bis zu 20 Minuten nach dem gebuchten Führungstermin kann die gebuchte Führung gemäß Nr. 2. a-h in Absprache mit dem Gästeführer um die Verspätungsdauer gekürzt werden.

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung gilt ab dem 01.06.2024.

Freiberg, den 31.05.2024
gez. Dr. Achim Grunke
Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender

Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung des Museums Schloss Rochsburg
Entgeltübersicht ab 01.06.2024

1. Ausstellungsbesuch  
  Erwachsene: 5,00 €
  Ermäßigte nach § 4 Abs. 1. und 2.:  3,00 €
  Gruppen ab 10 Personen pro Person (Erwachsener/Ermäßigter):  4,50 €/2,50 €
  Familienkarten:  
  für 2 Erwachsene und ab 1 Kind 12,00 €
  für 1 Erwachsenen und ab 2 Kindern  10,00 €
  Vermietung Audioguide oder Tablet-PC je Gerät 2,00 €
2. Führungen  
2.a) Einführung in der Schlosskapelle St. Anna (ca. 15 Minuten)  
  Erwachsene: 5,00 €
  Ermäßigte nach § 4 Abs. 1.: 3,00 €
  Mindestbetrag:1 20,00 €
2.b) Außenführung durch die Schlossanlage (ca. 45 Minuten)  
  Erwachsene: 5,00 €
  Ermäßigte nach § 4 Abs. 1.: 3,00 €
  Mindestbetrag:1 50,00 €
2.c) Innenführung durch die Museumsräume (ca. 60 Minuten inkl. Museumseintritt)  
  Erwachsene: 9,00 €
  Ermäßigte nach § 4 Abs. 1.: 7,00 €
  Gruppen ab 10 Personen pro Person (Erwachsene/Ermäßigte) 5,00 €/3,00 €
  Mindestbetrag: 1 50,00 €
2.d) Thematische Führungen Kategorie A (ca. 90 Minuten):
z. B. „Hinter den Kulissen“, Fledermausführung, „Romantik und Realität“, „Adlige Bestattungskultur“, Vogelstimmenwanderung, „Von Turm-zu-Turm“, Geisterführung (Halloween):
 
  Erwachsene: 12,00 €
  Ermäßigte nach § 4 Abs. 1.:  10,00 €
  Mindestbetrag: 1 80,00 €
2.e) Thematische Führungen Kategorie B (ca. 90 Minuten):
z. B. „Absatz bis Zylinder“, „Brandpfeil und Pulverdampf“:
 
  Erwachsene: 10,00 €
  Ermäßigte nach § 4 Abs. 1.:  8,00 €
  Mindestbetrag: 1 80,00 €
2.f) Führung auf den Bergfried (ca. 45 Minuten) ohne Ausstellungsbesuch  
  Erwachsene:  5,00 €
  Ermäßigte nach § 4 Abs. 1.: 3,00 €
  Mindestbetrag: 1 30,00 €
2.g) Führung für Blinde und Sehbehinderte  
  pro Person inkl. Begleitperson: 5,00 €
2.h) Gruppenführungen außerhalb der Öffnungszeiten  
  Zuschlag je Gruppe:  35,00 €
3. Museumspädagogische Angebote   
3.a) Museumspädagogische Angebote für Kinder- und Schülergruppen (1 Betreuer je Gruppe hat freien Eintritt)   
  pro Schüler 5,00 €
  pro Erwachsenen 4,00 €
  Mindestbetrag:1 60,00 €
3.b) Projekttag für Kindertagesstätten und Grundschüler (3 - 4 Stationen) (Mindestteilnehmerzahl 40 Schüler) (1 Betreuer je Klasse hat freien Eintritt)  
  pro Schüler 10,00 €
  pro Erwachsenen 10,00 €
3.c) Projekttag „Leben im Mittelalter“ (1-2 Stationen) und „Bienenburg“ (1 Betreuer je Klasse hat freien Eintritt)  
  pro Schüler 7,00 €
  pro Erwachsenen 7,00 €
3.d) Projekttag „Vom Korn zum Brot“ (3-4 Stationen)  
  pauschal pro Gruppe auf Anfrage
3.e) Schatzsuche, museumspädagogische Angebote mit Zusatzbaustein  
  Kinder 9,00 €
  Erwachsene 8,00 €
  Mindestbetrag: 1 60,00 €
3.f) zusätzlicher Projektbaustein (1 Betreuer je Klasse/Gruppe hat freien Eintritt)  
  pro Schüler 2,00 €
  pro Erwachsenen 2,00 €
3.g) Sofern der Kunde ein Spezialangebot wünscht, wird dieses nach den entsprechenden Möglichkeiten entwickelt und gesondert kalkuliert. Die Festlegung des Entgelts je Erwachsenen/Ermäßigten erfolgt in Abstimmung zwischen dem Museumsleiter und der Geschäftsführung.  
4. Sonderveranstaltungen  
  Kinderhandwerkermarkt je Kind  7,00 €
  Jahresausklang für Kinder (Kindersilvester) 10,00 €
  „Was macht der Ritter Günter im Winter?“  8,00 €
  Rochsburg im Fackelschein (ehem. Saisonausklang) und „Fledermäuse im Bauch“ (Valentinstag) 19,00 €
  Es besteht die Option, weitere Formate zu entwickeln. Die Festlegung des Entgelts je Erwachsenen/Ermäßigten erfolgt in Abstimmung zwischen dem Museumsleiter und der Geschäftsführung.  
5. Bei Buchung von Führungen und museumspädagogischen Angeboten sind Stornierungen bis drei Tage vorher kostenfrei möglich. Bei Nichterscheinen der Gruppe oder nicht fristgemäßer Stornierung ist ein Entgelt in Höhe von 30,00 € je Gruppe fällig.  
6. Aufschläge auf den regulären Eintrittspreis für Sonderausstellungen mit erhöhtem Aufwand, Sonderveranstaltungen (Konzerte, Projekte, Lesungen) und Sonderführungen gesonderte Preisfestlegungen
7. Foto- und Filmerlaubnis für private Zwecke pro Person (ohne Blitz und Stativ) 2,00 €
8. Fotoerlaubnis im Schlosshof oder im Museum für private Zwecke durch professionelle Fotografen bei Trauungen o. ä. gegen Entgelt 50,00 €
9. Reproduktionen für gewerbliche Zwecke pro Auftrag 250,00 €
  Vermietungen von Räumen und definierten Flächen im Außenbereich werden separat nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung festgelegt. Die Vermietung von Bierzeltgarnituren und Stehtischen erfolgt nur in Verbindung mit Flächen- bzw. Raumvermietungen.

 

1 Das Angebot kommt nur zustande, wenn eine Mindesteinnahme in der angegebenen Höhe gewährleistet ist.