Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 102/2023e vom 20. September 2023 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Bauen und Verkehr


Erteilung einer Baugenehmigung als Nachtrags- bzw. Änderungsgenehmigung für das Vorhaben der Geländeregulierung/Erdmassenbewegung (Cut & Fill) zur Herstellung der Geländeoberfläche (Planum)

für den Neubau eines 4-geschossigen Logistikzentrums mit ingeschossigem Büro- und Sozialanbau sowie Parkhaus und LKW-Stellplätzen in der Gemeinde 09661 Striegistal auf dem Baugrundstück Fl.St. 47/15, 51/10, 54/7, 64/8, 69/7, 73/14, 77/12, 250/3, 267/1, 267/3, 267/17, 267/19, 267/21 der Gemarkung Schmalbach, Gewerbe-und Industriegebiet An der BAB 4

Aktenzeichen 23BAU1243


Baugenehmigung vom 18.09.2023

Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 01.Juni 2022 (SächsGVBl. S. 366) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 18.09.2023 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 23BAU1243 im Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Sächsische Bauordnung mit folgendem verfügendem Teil erteilt:

Für die Herstellung des Planums durch Erdmassenbewegung (Cut & Fill) wird nach Maßgabe des oben beantragten Nachtrags die Baugenehmigung unter Inhalts-/Nebenbestimmungen erteilt. Das Bauvorhaben ist entsprechend den beigefügten und als zugehörig gekennzeichneten Bauvorlagen unter Beachtung der eventuellen Grüneintragungen auszuführen.

Die Änderungsgenehmigung tritt der Baugenehmigung 1. Nachtrag Az. 23BAU0659 (Neubau eines 4-geschossigen Logistikzentrums mit eingeschossigem Büro- und Sozialanbau sowie Parkhaus und LKW-Stellplätzen) hinzu. ß Die von dieser Änderungsgenehmigung bzw. der Ausgangsbaugenehmigung nicht erfassten Regelungen und Inhalte der Baugenehmigung bleiben unberührt.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt. Die Nebenbestimmungen betreffen das Abfall- und Bodenschutz- sowie das Wasserrecht.

Die Cut & Fill Erdarbeiten betreffen das Abschieben des Mutterbodens, Aushub- und Auffüllarbeiten bis UK Bauwerkssohle Hauptgebäude   (HG) ohne Gründungsbauwerke gemäß Massendarstellungsplanung i.V.m. der vorliegenden Projektbeschreibung einschließlich der Vorleistungen, wie Baufeldfreimachung (Herrichten des Baugrundstücks), Sicherheitsmaßnahmen, die Baustelleneinrichtung und die Baustellen-erschließung.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Weitere Hinweise:

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 214 möglich (vorherige Terminabstimmung unter den unten angegebenen Rufnummern wird erbeten).

Sprechzeiten: Mo nach Vereinbarung, Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Mi nach Vereinbarung, Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Fr 09:00 – 12:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.

Landratsamt Mittelsachsen,
Außenstelle Döbeln, den 19.09.2023

gez. Erik Wagner
Referatsleiter