Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 108/2023e vom 09. Oktober 2023 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Verkehr und Bauen


Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben – Errichtung einer Funkstation für das Vodafone Mobilfunknetz,

bestehend aus einem Stahlgitter-Typenmast, H = 39 m, mit 5 Bühnen und Systemtechnik unmittelbar neben dem Mast (104A-O_Brand-Erbisdorf), Sonderbau – auf dem Flurstück 455/3 der Gemarkung Erbisdorf, Kohlenstraße

Aktenzeichen 23BAU0733


Baugenehmigung vom 04.10.2023

Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 01.Juni 2022 (SächsGVBl. S. 366) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 04.10.2023 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 23BAU0733 im Baugenehmigungsverfahren nach § 64 SächsBO mit folgendem verfügendem Teil erteilt:

I. Die Baugenehmigung für das Vorhaben: Errichtung einer Funkstation für das Vodafone Mobilfunknetz, bestehend aus einem Stahlgitter-Typenmast, H = 39 m, mit 5 Bühnen und Systemtechnik unmittelbar neben dem Mast (104A-O_Brand-Erbisdorf) - Sonderbau - auf dem Grundstück: Kohlenstraße, Flurstück 455/3 der Gemarkung Erbisdorf wird unter Nebenbestimmungen erteilt.

II. Die Nebenbestimmungen beziehen sich auf das Bauplanungsrecht, hier die Erfordernisse der Rückbauverpflichtung und Erbringung der Sicherheitsleistung, der Sicherung der Belange des Naturschutzes, das Bauordnungsrecht, hier auf die Vorlage bautechnischer Nachweise zur Standsicherheit und zum Denkmalschutz sowie der diesbezüglichen Auflagenvorbehalte.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Weitere Hinweise:

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 207a möglich (vorherige Terminabstimmung unter den unten angegebenen Rufnummern wird erbeten).

Sprechzeiten: Montag nach Vereinbarung, Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Mittwoch nach Vereinbarung, Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799-1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799-1924 erforderlich.

Landratsamt Mittelsachsen,
Außenstelle Döbeln, den 04.10.2023

Janine Polage
1. Sachbearbeiterin Bauantragsbearbeitung
Abteilung Verkehr und Bauen