Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

Impressum
Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen


Ausgabe 71/2023e vom 31. Juli 2023 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Verkehr und Bauen


Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben Neubau eines 4-geschossigen Logistikzentrums mit eingeschossigem Büro- und Sozialanbau sowie Parkhaus und LKW-Stellplätzen

hier: 1. Nachtragsgenehmigung zu Baugenehmigung

Aktenzeichen 21BAU2519


auf dem Flurstück 226/9, 237/3, 242/3, 246/3, 254/3, 256/3, 266/1, 274/1, 278/1, 47/15, 51/10, 54/7, 64/8, 69/7, 73/14, 77/12, 250/3, 267/1, 267/3, 267/17, 267/19, 267/21 der Gemarkung Berbersdorf, 1

Baugenehmigung vom 28.07.2023, Aktenzeichen 23BAU0659

Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 01.Juni 2022 (SächsGVBl. S. 366) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 28.07.2023 eine Änderungsbaugenehmigung mit dem Aktenzeichen 23BAU0659 im Verfahren nach § 64 Sächsische Bauordnung mit folgendem verfügendem Teil erteilt:

Auf Antrag vom 14. April 2023, wird die beantragte Änderung der genehmigten Bauvorlagen unter Beachtung der nachfolgenden Inhalts- und Nebenbestimmungen genehmigt.

Die Änderungen umfassen:

  • die Gebäudestruktur 4-geschossigen Logistikgebäudes L/B/H= ca. 351,11/ 189,69/ 24,65 m (in Baugenehmigung AZ: 21BAU2519 → L/B/H = 317,40/ 178,23/ 26,56 m)   
  • bauliche Änderung Parkhaus L/B/H = 126,85/ 70,02/ 10,70 m (in Baugenehmigung AZ: 21BAU2519 → H = 18,00 m)

Diese Nachtragsgenehmigung tritt der Baugenehmigung hinzu. Die von dieser Nachtragsgenehmigung nicht erfassten Regelungen und Inhalte der Baugenehmigung bleiben unberührt.

Die Inhaltsbestimmungen umfassen die Präzisierung/ Typisierung des Anlagenbetriebs, sowie die Betriebszeiten (0-24 Uhr an Werktagen) als Warenverteilzentrum.

Die Nebenbestimmungen betreffen den Brandschutz- und Standsicherheit, Naturschutz und Siedlungswasser.

Das Bauvorhaben entspricht damit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Weitere Hinweise:

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 2.möglich (vorherige Terminabstimmung unter den unten angegebenen Rufnummern wird erbeten).

Sprechzeiten: Mo nach Vereinbarung, Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Mi nach Vereinbarung, Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Fr 09:00 – 12:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731 799-1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731 799-1921 erforderlich.

Landratsamt Mittelsachsen,
Außenstelle Döbeln, den 01.08.2023

gez. Erik Wagner 
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung
Abteilung Verkehr und Bauen