Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 95/2023e vom 08. September 2023 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Verkehr und Bauen


Erteilung eines Vorbescheides für das Vorhaben Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Backshop und Gestaltung der Außenanlage mit 55 Parkplätzen in 09619 Mulda, Bahnhofstraße, Flurstück 125/7 der Gemarkung Mulda

Vorbescheid vom 07.09.2023

Aktenzeichen 23BAU0542


Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 01. Juni 2022 (SächsGVBl. S. 366) geändert worden ist, wird folgendes Bauvorhaben bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 07.09.2023 einen Vorbescheid mit dem Aktenzeichen 23BAU0542 im Verfahren nach § 75 Sächsische Bauordnung mit folgendem verfügendem Teil erteilt:

I. Der Vorbescheid für das Vorhaben: Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Backshop und Gestaltung der Außenanlage mit 55 Parkplätzen auf dem Flurstück Nr. 125/7 der Gemarkung Mulda wird erteilt.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung des Vorbescheides gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für den hiermit bekanntgemachten Vorbescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Vorbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Weitere Hinweise: 

Der Vorbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 203 möglich (vorherige Terminabstimmung unter den unten angegebenen Rufnummern wird erbeten).

Sprechzeiten: Mo nach Vereinbarung, Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Mi nach Vereinbarung, Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Fr 09:00 – 12:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731 799-1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731 799-1928 erforderlich.

Landratsamt Mittelsachsen,
Außenstelle Döbeln, den 07.09.2023

gez. Erik Wagner

Referatsleiter Bauantragsbearbeitung
Abteilung Verkehr und Bauen