Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 56/2024e vom 22. Mai 2024 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Referat Bauantragsbearbeitung


Gemäß § 70 Abs. 4 Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169) geändert worden ist,

wird folgendes im Zulassungsverfahren befindliches Bauvorhaben bekannt gemacht:


 „Neubau Krematorium Mittelsachsen nach Abbruch Lagerschuppen“

auf dem Flurstück 253/14 der Gemarkung Wernsdorf, Am Zeisig in 09322 Penig, Ortsteil Wernsdorf

Der Bauantrag liegt der unteren Bauaufsichtsbehörde – Referat Bauantragsbearbeitung als zuständige Genehmigungsbehörde seit 31.08.2023 vor und wird im Genehmigungsverfahren nach § 64 SächsBO unter dem Aktenzeichen 23BAU1321 geführt. Zuletzt wurde dieser am 23.04.2024 durch Bauvorlagen ergänzt.

Mit Schreiben vom 16.02.2024 (Eingang am 29.02.2024) hat die Antragstellerin beantragt, das Vorhaben gemäß § 70 Absatz 4 SächsBO der Nachbarschaft öffentlich bekannt zu machen.

Die Anwendung der Bekanntmachung nach § 70 Absatz 4 SächsBO für dieses Vorhaben erfolgt unter einem Analogieschluss.

Das Bauvorhaben soll in 09322 Penig/Ortsteil Wernsdorf im nördlichen Anschluss an das Gewerbegebiet errichtet und betrieben werden.

Die Bestandteile des Vorhabens beziehen sich auf folgende bauliche Anlagen:

  • Krematorium (Hauptanlage)
  • Parkflächen (Teil der Hauptanlage)
  • notwendige Fahrwege (Zufahrten)
  • Nebenanlagen, Abbruch eines auf dem Grundstück vorhandenen Lagerschuppens

Zu den vorliegenden maßgeblichen Unterlagen gehören folgende Bauantragsunterlagen mit derzeitigem, aktuellem Stand:

  • Formulare: Bauantrag, Baubeschreibung, Betriebsbeschreibung zum Bauantrag, Schriftlicher Teil des Lageplanes
  • Lagepläne und Zeichnungen
  • Standortanalyse vom 31.01.2024 (bauplanungsrechtlich präventiv)
  • Stellplatzberechnung
  • Bautechnischer Nachweis: Brandschutzkonzept
  • F1 Ermittlung Kompensationsbedarf Stand 17.04.2024 mit:
    • Plan-Nr. EAB 001, Biotope Bestand vom 17.04.2024 (Vorabzug)
    • Plan-Nr. EAB 001, Biotope Planung vom 17.04.2024 (Vorabzug)
  • Genehmigungsunterlagen in Anlehnung an das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) mit:
    • Vorhaben (Allgemeines)
    • Anlagen und Betriebsbeschreibung
    • Kontinuierliche Messgeräte
    • Maschinenaufstellungsplan
    • Arbeitsschutz,
    • Schutzmaßnahmen/Sicherheitseinrichtungen
    • Abfallstoffe
    • Anhang 1 – Technische Daten
    • Anhang 2 – Sicherheitseinrichtungen
    • Anhang 3 – Betriebsordnung
    • Anhang 4 – Sicherheitsdatenblätter
    • Anhang 5 – Beschreibung Abgasreinigungsanlage
    • Anhang 6 – Geruchsbelästigung
    • Berechnung der Schornsteinhöhe vom 24.11.2023
    • Ergänzungen zu den Genehmigungsunterlagen Anlagen- und Betriebsbeschreibung

Gegenstand des Bauantrages ist zudem ein Antrag auf Befreiung (Az. 24BAU0289) nach § 31 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB):

  • Befreiung von der Plangeltungsbereichsgrenze und von der als Begleitgrün öffentlichen Grünfläche des Bebauungsplanes Nr.1 „Gewerbegebiet Wernsdorf B95“ bezüglich der Errichtung der Besucherzufahrt.

Zudem wurden im Verfahren folgende weitere Ausnahmen beantragt, die parallel bzw. im aufgedrängten Fachrecht beurteilt werden:

  • Antrag auf Waldumwandlung mit Ersatz des Waldes in gleicher Flächengröße
  • Ausnahme von der vorgeschriebenen Mindesttemperatur im Nachbrennraum nach § 3 Absatz 2 der 27. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)

Hinweise:

  • Die Verfahrensakte kann innerhalb eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen, Landratsamt, Verwaltungsstandort Döbeln, Straße des Friedens 20, 04720 Döbeln, Zimmer 201 während der allgemeinen Sprechzeiten (Di 09:00 – 18:00 Uhr, Do 09:00 – 16:00 Uhr) eingesehen werden bzw. Mo., Mi. und Fr. nach entsprechender terminlicher Vereinbarung. Die Terminvereinbarung kann telefonisch zu den allg. Sprechzeiten unter Tel.-Nr. 03731 799-1951 oder -1927 oder in der Servicestelle Tel.-Nr. 03731 7990 zu den allg. zu den allg. im Internet veröffentlichten Erreichbarkeitszeiten erfolgen. Des Weiteren kann der direkt für die Baubehörde geschaltete Online-Terminassistent auf der Internetseite des Bauantragsreferates (URL: fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/provide/7376/) zur Terminkoordination verwendet werden.
    Die Einsichtnahme ist ebenfalls bei der Stadtverwaltung Penig in 09322 Penig, Markt 6 während der dortigen Sprechzeiten möglich. Für die Einsichtnahme wird auch dort um telefonische Voranmeldung gebeten.
  • Einwendungen gegen das Bauvorhaben können innerhalb eines Monats ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beim Landkreis Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung mit Hauptsitz in 09599 Freiberg, Frauensteiner Straße 43 oder anstelle des Landratsamtes bei der Stadtverwaltung Penig in 09322 Penig, Markt 6 vorgebracht werden. Zugleich ist dies jeweils die Postanschrift.
    Die Stadt Penig leitet eingegangene Einwendungen nach Ablauf der Frist unverzüglich an das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, zur abschließenden Befassung weiter.
  • Nach Ablauf der oben genannten Monatsfrist sind alle öffentlich-rechtlichen Einwendungen gegen das Bauvorhaben ausgeschlossen.
  • Aufgrund dieser öffentlichen Bekanntmachung erfolgt gemäß § 70 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz SächsBO keine durch Einzelanschreiben an Nachbarn individualisierte Nachbarbeteiligung.
  • Eine Zustellung der Entscheidung über den vorliegenden Antrag kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 22.05.2024

gez. Erik Wagner
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung