Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
Redaktion: Landratsamt Mittelsachsen, Pressestelle
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Ausgabe 78/2024e vom 22. Juli 2024 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Referat Straßenbetriebsdienst und Bauwerksverwaltung


Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zur gemeingebrauchsbeschränkenden Umstufung einer Straße in der Stadt Mittweida vom 16. Juli 2024


Auf der Grundlage von § 7 Abs. 3 Satz 3 des Straßengesetztes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762; 2020 S. 29) verfügt das Landratsamt Mittelsachsen als Untere Straßenaufsichtsbehörde die gemeingebrauchsbeschränkende Umstufung folgender Straße:      

  1. Straßenbeschreibung
    Öffentlicher Feld- und Waldweg lfd. Nr. 13 „Am Alten Mühlweg“ 
    verlaufend über Tfl. der Flurst.-Nr. 190/3, 171/1, 171/2, 335/27, 335/28 der Gemarkung Lauenhain
    Anfangspunkt: NK 45680408, Einmündung K 8211 „An der Talsperre“
    Endpunkt: NK 45680501, Brücke/ BÖW 101 „Wanderweg Gube"            
    Widmungsbeschränkungen:  Anliegerverkehr bis max. 7,5 t Gesamtgewicht
    Länge: 0,375 km       
        
     
  2. Verfügung
    Die unter Nr. 1 näher bezeichnete Straße wird mit Wirkung vom 01.08.2024 zum beschränkt-öffentlichen Weg abgestuft. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Mittweida.
     
  3. Einsichtnahme/ Bekanntmachungszeitpunkt
    Die vollständige Umstufungsverfügung kann während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung
    Mittweida, Markt 32, 09648 Mittweida beziehungsweise im Landratsamt Mittelsachsen,
    Abteilung Straßen, Ref. 21.2 Straßenbetriebsdienst und Bauwerksverwaltung,
    Sitz: Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida eingesehen werden. Die Umstufungsverfügung
    gilt zwei Wochen nach deren Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises
    Mittelsachsen gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für Beteiligte, denen die Umstufungsverfügung auf andere Weise, zum Beispiel mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
     
  4. Rechtsbehelfsbelehrung
    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.

Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.    

Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de.

Hinweis:
Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Mittweida, 16. Juli 2024

Dirk Schlimper                                                    Siegel
Referatsleiter
Straßenbetriebsdienst und Bauwerksverwaltung