Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Herausgeber: Landratsamt Mittelsachsen
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Ausgabe 54/2023e vom 14. Juni 2023 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Jugend und Familie


Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen und Jugendschöffinnen im Landkreises Mittelsachsen

für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte Döbeln und Freiberg


Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen hat in seiner Sitzung am 05. Juni 2023 die Beschlüsse über die Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtsgerichtsbezirke Döbeln und Freiberg gefasst. (Beschluss JHA 073/17./2023, Beschluss JHA 074/17./2023)

Die Listen liegen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) in der Zeit vom 20. Juni 2023 bis zum 26. Juni 2023 zu jedermanns Einsicht im Landratsamt Mittelsachsen, Abteilung Jugend und Familie, Am Landratsamt 3 in 09648 Mittweida, Haus A, Zimmer 501 aus. Sofern außerhalb der regulären Öffnungszeiten des Landratsamtes Einsicht in die Listen genommen werden soll, ist eine telefonische Voranmeldung unter Tel. 03731 799-6337 oder 03731 799-6312 erforderlich.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß Nummer 38 VwV Schöffen und Jugendschöffenamt – VwV Schöffenamt binnen einer Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist beim Jugendamt (Abteilung Jugend und Familie) oder beim Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll mit Einspruch erhoben werden. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die gemäß Nummer 5 nicht aufgenommen werden durften oder nach den Nummern 6 und 7 VwV Schöffen und Jugendschöffenamt – VwV Schöffenamt nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 Gerichtsverfassungsgesetz).

Freiberg, den 13. Juni 2023

gez. Heidi Richter
Abteilungsleiterin Jugend und Familie