Elektronische Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Mittelsachsen

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Ausgabe 75/2023e vom 08. August 2023 mit

Öffentliche Bekanntmachung

Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation


Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 7 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

für die Gemarkung Großvoigtsberg in der Stadt Großschirma

Aktenzeichen 1.22.1-512103-522_05522_12


Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:

Betroffene Flurstücke

Stadt Großschirma:
Gemarkung Großvoigtsberg (3613
): 798, 799, 800, 801, 802, 803, 804, 805, 806, 807, 808, 809, 810, 811, 812, 813, 814, 815, 816, 817, 818, 819, 820, 821, 822, 823, 824

Art der Änderung

  1. Berichtigung der Daten des Liegenschaftskatasters aufgrund der Bestandskraft eines öffentlich-rechtlichen Verfahrens nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

Die Änderungen erfolgten aufgrund des Berichtigungsersuchens der Flurneuordnungsbehörde zu einem Freiwilligen Landtausch nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) Verf.-Nr. 222009, Stadt Großschirma, Gemarkung Großvoigtsberg.

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 7 SächsVermKatG.

Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 

9. August 2023 bis zum 8. September 2023 

in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und Datenbereitstellung, Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln in der Zeit

Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mi. nach Vereinbarung
Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Für eine Einsichtnahme wird eine vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 03731 799-1200 empfohlen.

Döbeln, den 4. August 2023

gez. i.A. Hendrik Kautzner

Pia Weißenberg
Abteilungsleiterin
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation

¹ Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517).