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Der Bereich ist zuständig für die Gewährung der im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) festgeschriebenen Sozialleistungen.
Dazu gehören bspw. Leistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Krankenhilfe, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts) sowie Leistung zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf). Weiterhin umfasst das auch gesonderte Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt, sowie Leistungen zur Förderung der Bildung und Teilhabe
Ab 2. Mai 2024 werden unter 03731 799-3600 alle Fragen zu Ausländer- und Asylangelegenheiten, Asylbewerberleistungen sowie Integration beantwortet.
Hotline-Zeiten:
Montag: 08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr