Referat Hilfe zur Pflege

Besucheradresse:
Am Landratsamt 3, Haus A
09648 Mittweida

Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Telefon: 03731 799-6555
Fax: 03731 799-76243
hilfezurpflege[at]landkreis-mittelsachsen.de

Sprechzeit:
Di09-12, 13-18 Uhr
Do09-12, 13-16 Uhr
Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung zu den vorgenannten Sprechzeiten möglich.

Referatsleiterin: Frau Voigt

Die Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht durch Leistungen der Pflegkasse nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) und nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe und in den §§ 61 ff. Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) gesetzlich geregelt. Danach hat ein Mensch Anspruch, wenn er pflegebedürftig ist, das heißt wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung regelmäßig Hilfen in der Unterstützung des Alltags benötigt.

Da praktisch alle Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung budgetiert sind, muss die Sozialhilfe aufgrund des Grundrechts auf Schutz der Menschenwürde den anderweitig ungedeckten Bedarf an Pflegehilfe übernehmen (Auffangfunktion). Wegen der Einordnung in die Sozialhilfe wird Hilfe zur Pflege nur in Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen gewährt.

Das Referat Hilfe zur Pflege ist unter E-Mail hilfezurpflege@landkreis-mittelsachsen.de oder hilfezurpflege-fax@landkreis-mittelsachsen.de sowie unter Telefon 03731 799-6555 oder Fax 03731 799-76243 erreichbar.

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