Aus dem Jugendhilfeausschuss vom 5. Juni

06.06.2023

Es ging um die Jugendschöffen, den Kita-Bedarfsplan und den Neubau einer Kita.

Jugendschöffen

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Juni die  Wahl von Jugendschöffinnen und – schöffen beschlossen. Fast 160 Personen hatten sich nach dem Aufruf im Februar für die Ausübung dieses Ehrenamtes beworben – 67 für das Amtsgericht Freiberg und 91 für das Amtsgericht Döbeln. Benötigt wurden 148 Bewerbungen, das Amtsgericht Freiberg nannte im Vorfeld einen Bedarf von 56 und Döbeln von 92. „Wir freuen uns über die Resonanz und bedanken uns für die Bereitschaft an den Gerichten tätig zu sein. Das ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe in den kommenden fünf Jahren“, so Landrat Dirk Neubauer. Die Vorschlagslisten werden noch in dieser Woche öffentlich zur Einsicht ausgelegt, die entsprechende Bekanntmachung ist vorbereitet. Gegen die Listen kann dann wiederum innerhalb einer Woche Einspruch eingelegt werden. Bis 15. August werden sie mit den möglichen Einsprüchen an die Gerichte gesandt.

Kita-Bedarfsplan

Für den Planungszeitraum 2022/2023 bis 2024/2025 wurde der Kita-Bedarfsplan beschlossen. Der jährlich fortzuschreibende Bedarfsplan trifft Aussagen zum Bestand und zur Entwicklung der Betreuungsangebote für die Kinder im Landkreis Mittelsachsen. Nachfolgend einige wichtige Eckpunkte:

Betreute Kinder
27 322 Kinder im Krippen-, Kindergarten- und Hortalter wohnten zum Stichtag 30. Juni 2022 im Landkreis Mittelsachsen. 23 107 von ihnen wurden in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege betreut. Insgesamt wurden zum Stichtag 26.491 Betreuungsplätze betrieben, das heißt dass für 97 Prozent der wohnhaften Kinder ein Betreuungsplatz zur Verfügung stand.

Träger der Einrichtungen
Im Landkreis Mittelsachsen hat sich eine vielfältige Angebotsstruktur der Kindertagesbetreuung entwickelt. Von den 268 Kindertageseinrichtungen befinden sich 155 in freier und 113 in kommunaler Trägerschaft. In allen Gemeinden des Landkreises Mittelsachsen wird die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung angeboten.

Tagesmütter/-väter
Die Kindertagespflege als familiennahe Betreuungsform stellt einen festen Bestandteil in der Kinderbetreuung im Landkreis Mittelsachsen dar. In 19 der 52 kreisangehörigen Kommunen wird die Kindertagespflege als gleichwertige Alternative oder als Ergänzung zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung angeboten. Zum Stichtag 30. Juni 2022 gab es im Kreisgebiet insgesamt 44 Kindertagespflegestellen.

Prognose Versorgungsgrad – Ausblick
Der Versorgungsgrad ist das Verhältnis aus der Anzahl der verfügbaren Betreuungsplätze zur Anzahl der altersentsprechenden Kinder, die im Landkreis wohnen.

Bei den unter dreijährigen Kindern (Kinderkrippe/Kindertagespflege) im Landkreis Mittelsachsen liegt der Versorgungsgrad bei 69 Prozent (Planungsgröße 60 Prozent). Der Versorgungsgrad im Kindergartenbereich bei 118 Prozent (Planungsgröße 112 Prozent). Damit ist der Rechtsanspruch gewährleistet und dem elterlichen Wunsch- und Wahlrecht kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze grundsätzlich entsprochen werden. Bei den Hortplätzen ist ein bedarfsgerechtes Angebot im Landkreis Mittelsachsen vorzuhalten. Der Versorgungsgrad im Hortbereich liegt bei 97 Prozent (Planungsgröße 90 Prozent). Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auch für die Kinder im Hortalter eingeführt werden.

Die jeweils aktuelle Fassung des Teilfachplanes ist auf der Website des Landkreises veröffentlicht. Zudem beinhaltet das elektronische Kita-informationssystem unter www.landkreis-mittelsachsen.de/kitainformationssystem eine digitale Karten-Übersicht aller Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen in Mittelsachsen. Mit einem Klick auf das Profil einer Einrichtung erhält der Ratsuchende nicht nur Angaben zum Standort und den Kontaktdaten eines Betreuungsangebotes, sondern weitere Informationen zum Träger oder zum Leistungsangebot. Das digitale Kita-Informationssystem ist eine Ergänzung zum Kita-Bedarfsplan und zu den sonstigen bereits online veröffentlichten Informationen.

Neue Kita in Köthensdorf

Für die Kita „Rasselbande“ in Köthensdorf ist ein Ersatzneubau geplant. Für die Maßnahme werden Fördermittel des Freistaates Sachsen und Mittel der Landkreisverwaltung zur Komplementärfinanzierung genutzt. Für rund 3,5 Mio. Euro entstehen 62 neue Krippen- und Kitaplätze. In seiner 17. Sitzung beschloss der Jugendhilfeausschuss zunächst die Fördermittel des Landes und des Landkreises für den ersten Bauabschnitt zur Errichtung des Ersatzneubaus in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro. Über die Fördermittel für den zweiten Bauabschnitt (Ausstattung und Außenanlagen) wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Die Kosten tragen der Freistaat (Fördersatz 50 Prozent), der Landkreis (10 Prozent der Landesmittel) und die Gemeinde.