Aus der Sitzung des Kreistages vom 29. Mai 2024

30.05.2024

Themen der letzten regulären Sitzung waren unter anderem die Sportförderrichtlinie, die Abfallentsorgung, der Kreishaushalt, die Hauptsatzung sowie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Zu Beginn wurde der langjährige Vorsitzende des Behindertenbeirates Sven Jeschke verabschiedet.

Haushaltssperre verhängt
Die Haushaltssituation des Landkreises ist sehr angespannt. Steigende Fallzahlen im sozialen Bereich, der Rückgang der Schlüsselzuweisung im investiven Bereich und teilweise Kostensteigerungen im Straßenbau waren für den Leiter der Abteilung Finanzen und Controlling Anlass eine Haushaltssperre auszusprechen. Er geht von einem potentiellen Haushaltsrisiko durch die genannten Punkte von fast zwölf Millionen Euro aus. „Unser Ziel ist es, dass das bereits prognostizierte und geplante Defizit für dieses Jahr nicht weiter ansteigt“, so Dr. Trumpp. Daher werden jetzt verschiedene Gelder mit einem Volumen von fast neun Millionen Euro im Haushalt gesperrt. Unter anderem muss der Kreis weniger Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband in Höhe von 5,6 Millionen Euro zahlen, außerdem werden Gelder für Investitionsvorhaben gesperrt, die in diesem Jahr nicht hätten umgesetzt werden können. Das betrifft in erster Line Verzögerungen bei der Planung, wodurch sich der Baustart auf die kommenden Jahre verschiebt. Insgesamt ist die aktuelle Entscheidung ein Indikator für die Haushaltslage aller sächsischen Landkreise. „Stetig steigenden Aufgaben und Ausgaben stehen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage geringere Einnahmeerwartungen gegenüber. Wir werden daher zukünftig auf der Ausgabenseite stärker Prioritäten setzen müssen“, so Dr. Trumpp

Stabsstelle wird umbenannt
Die Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten wird zum 1. August umbenannt. Sie heißt künftig Ausländer- und Asylbehörde, um hier wieder einen umgangssprachlichen Begriff zu verwenden. Gleichzeitig ändert sich die Leitung des Bereichs. Ramona Noetzel tritt in den Ruhestand ein, die bisherige Leiterin des Stabsbereichs Koordination, Unterbringung und Integration Jennifer Diehl folgt ihr nach.

Sven Jeschke verabschiedet
Mit stehendem Beifall von allen Anwesenden wurde der langjährige Vorsitzende des mittelsächsischen Behindertenbeirates Sven Jeschke verabschiedet. Er hat seinen Lebensmittelpunkt verlagert. Mit kurzer Unterbrechung wirkte er über zehn Jahren in den Gremium und setzte sich damit für die Belange der Menschen mit Behinderung ein. In einer Laudation hob der erste Beigeordnete Dr. Lothar Beier die Verdienste Jeschkes hervor. „Neben den Stellungnahmen zu den verschiedensten Baumaßnahmen, war es sein Selbstverständnis, dass die Bauherren und die Planer beraten und Lösungen zur Erreichbarkeit der Barrierefreiheit gemeinsam entwickelt wurden. Einen Beleg dafür finden wir heute am Hafen der Talsperre Kriebstein, der ein gutes Beispiel für ein kooperatives Miteinander ist.“ Er arbeitete in Freiberg und sei ein Beweis dafür, wie wertvoll behinderte Menschen für den Arbeitsmarkt seien. „Dafür stehen er und auch der Stellvertreter unseres Beirates Herr Michael Richter, die von ihren Arbeitgebern als Mitarbeiter geschätzt werden“, so der erste Beigeordnete. Sven Jeschke bedankte sich bei der Landkreisverwaltung, den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen für das Miteinander und das Umsetzen von Projekten beziehungsweise das Realisieren von Ideen. Dr. Beier nahm die Verabschiedung zum Anlass sich auch für das langjährige Engagement Thorsten Gruners zu bedanken. An beide gerichtet sprach er wörtlich: „Ihre Zuversicht, ihr Einsatz oder ihr Humor lassen uns gelegentlich nachdenken, ob oder wie wir manchen Situationen in unserem Leben gewachsen sind.“

Konzept zum Verfahren der europaweiten Vergabe abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Landkreis Mittelsachsen für die Zeit ab 1. Juni 2026
Die laufenden Entsorgungsverträge über das Einsammeln und Befördern von Restabfällen und sperrigen Abfällen inkl. Betrieb der Wertstoffhöfe, das Einsammeln und Verwerten von Problemstoffen über das Problemstoffmobil und die stationäre Sammelstelle in Freiberg sowie das Einsammeln, Befördern und Verwerten von Altpapier enden zum 31. Mai 2026. Aufgrund dessen müssen die Leistungen europaweit ausgeschrieben und vergeben werden um eine Entsorgungssicherheit ab dem 1. Juni 2026 zu gewährleisten. Die Leistung soll für einen Zeitraum von sieben Jahren vergeben werden und endet zum 31. Mai 2033. Der Vertrag kann sich optional zweimal um jeweils zwei weitere Jahre bis längstens zum 31. Mai 2037 verlängern.

Es kann eingeschätzt werden, dass im kommunalen Abfallwirtschaftssystem des Landkreises Mittelsachsen keine Fehlentwicklungen aufgetreten und erkennbar sind und das System auch durch die vorhandenen nachhaltigen Anreize zur Abfallvermeidung und -verwertung und daraus folgenden Gebühreneinsparung angenommen wird. Dieses eingespielte und bewährte System soll demnach beibehalten werden und ist im Vergabekonzept beschrieben. Gegenüber dem laufenden Vertrag ändert sich nur, dass die Sammlung und Beförderung von Papier nicht mehr separat ausgeschrieben werden soll, sondern Bestandteil der Lose Sammlung Restabfälle, sperrige Abfälle und Betrieb Wertstoffhöfe sein wird. Lediglich die Verwertung für Papier, Pappe und Kartonagen wird gesondert vergeben.

Auseinandersetzungsvereinbarung Abfallwirtschaftsverband Chemnitz
Der Landkreis Mittelsachsen hat noch eine zweigeteilte Abfallwirtschaft in seinem Kreisgebiet. Während in der Region Döbeln die Entsorgung vom Einsammeln und Transportieren des Restmülls bis hin zur Verwertung des Sperrmülls autark durch die Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH (EKM) organisiert wird, sind die Regionen Mittweida und Freiberg, zumindest was die Verwertung des Rest- und Sperrmülls angeht, nicht eigenständig aufgestellt, sondern Teil des Abfallwirtschaftsverbandes Chemnitz (AWVC). Diese Zweiteilung führt dauerhaft zu erhöhten Entsorgungskosten und steigendem Verwaltungsaufwand. Um die Abfallwirtschaft des Landkreises unter dem Dach der Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen (EKM) zu vereinheitlichen, hat der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen deshalb am 15. Dezember 2021 beschlossen, die Mitgliedschaft im AWVC zu beenden und den Landrat beauftragt über die Auflösung des AWVC zu verhandeln. Gleiches gilt im Übrigen auch für den Erzgebirgskreis, der eine ähnliche Konstellation ebenfalls zum Anlass genommen hat, die Mitgliedschaft im Verband außerordentlich zu kündigen. Um einen jahrelangen und kostenintensiven Rechtsstreit zu vermeiden, haben die Verbandsmitglieder des AWVC unter Moderation der Landesdirektion Sachsen intensiv verhandelt, um die Zukunft der Abfallwirtschaft in der Region und die Verteilung der Kosten insbesondere für die Sanierung und Nachsorge der Altdeponien im Verbandsgebiet zu regeln. Die wichtigsten Entscheidungen sind im „Finalen Eckpunktepapier“ als Grundlage einer noch endzuverhandelnden Vereinbarung zur Auseinandersetzung des AWVC aufgeführt.

Kinder- und Jugendcheck für Kreistagsvorlagen
Die Entscheidungen des Kreistages und seiner Ausschüsse können auf die Lebenswirklichkeit von Kindern, Jugendlichen beziehungsweise jungen Menschen Auswirkungen haben, sodass diesem Gremium ein Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung vorgestellt wurde. Dieses soll die Interessen von Menschen im Alter von 0 bis 27 Jahren berücksichtigen. Für die Landkreise gibt die Sächsische Landkreisordnung vor, dass  bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligt werden sollen. Derzeit setzt die Kreisverwaltung die Beteiligung in Teilbereichen bereits um, insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe bei Themen der Jugendhilfeplanung. Es werden beispielsweise (Online-) Kinder- und Jugendbefragungen, projektorientierte Arbeitsgruppen, Workshops, Schüler- und Clubräte, aber auch Sportvereine als Beteiligungsformate genutzt. Darüber hinaus erfolgt eine Beteiligung auch bei Maßnahmen der Berufsorientierung (zum Beispiel Arbeitskreise Schule-Wirtschaft), der Schaffung und Weiterentwicklung von Angeboten und Diensten im Rahmen der Eingliederungshilfe SGB IX sowie in Form der finanziellen Unterstützung der Arbeit des Kreisschülerrats. 

Neu vorgesehen ist die Einführung eines kommunalen Kinder- und Jugendchecks. Dabei geht es vor allem darum, ein Verfahren zu implementieren, das dabei unterstützt, die Folgen und Auswirkungen von Entscheidungen auf Kinder, Jugendliche oder junge Menschen zu überprüfen. Künftig sind die Auswirkungen einer Beschlussvorlage auf Kinder, Jugendliche oder junge Menschen durch die einbringende Fachabteilung in einer beschreibenden Form in der Vorlage darzulegen. Alle gremienrelevanten Vorlagen mit einem positiven Kinder- und Jugendcheck, sprich, wenn im Ergebnis der Prüfung die Interessen von Kindern, Jugendlichen oder jungen Menschen von der Planung beziehungsweise dem Vorhaben berührt sind, durchlaufen künftig den Jugendhilfeausschuss als vorberatendes Gremium. Der Kreistag hat den Landrat beauftragt, dieses Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung bis zur nächsten Wahlperiode des Kreistages zu implementieren.

Sportförderrichtlinie geprüft und bestätigt
Ein Jahr lang wurde die Ende 2022 neu verabschiedete Sportförderrichtlinie evaluiert. Über die Ergebnisse wurden die Mitglieder des Kreistages in der Sitzung informiert: In der Förderperiode 2023 konnten 157 gemeinnützige Sportvereine (inklusive Kreissportbund) durch die Sportförderrichtlinie erreicht werden. Diese Vereine haben insgesamt 279 Anträge gestellt. Mit der Umsetzung der neuen Sportförderrichtlinie konnte eine Vielzahl an Änderungen zugunsten der antragstellenden Sportvereine, aber auch für die Verwaltung umgesetzt werden. Bürokratie wurde abgebaut durch die Abschaffung der Bedarfsanzeige und Online-Antragstellung, zudem ist kein zusätzlicher Auszahlantrag mehr erforderlich und es erfolgt eine vereinfachte Nachweisführung. Im Bereich des Sportstättenbaus wurden eine Priorisierung eingeführt, die Maßnahmeobergrenze reduziert, die Fördersummen angepasst und die Mittelzuweisung effektiviert.

Die Unterscheidung in eine konsumtive und investive Sportförderung wurde beibehalten. Jedoch hat sich 2023 der Fokus stärker auf den konsumtiven Bereich verlagert. Dieser umfasst den Betriebskostenzuschuss, die Vereinspauschale, den Veranstaltungszuschuss sowie die institutionelle Förderung. Der investive Bereich deckt den Sportstättenbau sowie die Unterstützung bei der Anschaffung von Großsportgeräten, die teurer als 800 Euro sind, ab. Besonders im konsumtiven Bereich wurden die klassischen Fördertatbestände von ehemals sieben auf nunmehr drei reduziert und zusammengefasst. Dies führt zu einer besseren Übersichtlichkeit in den Fördermöglichkeiten, aber auch zu einer Reduzierung des bürokratischen Aufwandes für Antragssteller und Bewilligungsbehörde.

Der Betriebskostenzuschuss wurde im Jahr 2023 wiederholt gut angenommen und konnte 97 antragstellende Vereine erreichen (2022: 72 Vereine). „Die Einführung der Vereinspauschale kann bereits für das erste Jahr als Erfolg verbucht werden: Es konnten insgesamt mehr Vereine erreicht werden, obwohl die eigentliche Antragsanzahl in diesem Segment reduziert wurde, sodass dem Ziel Bürokratie zu reduzieren nachgekommen ist“, so Abteilungsleiter Thomas Kranz. Darüber hinaus sei die Antragsstellung deutlich vereinfacht und die Hürde zur Antragsstellung durch den eingeführten Online-Antragsassistenten weiter verringert worden. „Dies wird auch in Zukunft weiter optimiert, um noch bestehende Hürden abzubauen und ein niedrigschwelliges Förderangebot für die Sportvereine anzubieten“, stellt er in Aussicht.

Da die Umstellung der Sportförderrichtlinie gelungen ist und den organisierten Sport im Landkreis Mittelsachsen weiter positiv beeinflusst, aber auch noch kleinere Optimierungen aus den Anregungen des Kreissportbundes Berücksichtigung finden sollten, wurde dem Kreistag eine redaktionelle Neufassung der Sportförderrichtlinie (im Kern mit Beibehaltung der Grundstruktur) empfohlen. Das Gremium folgte dieser Empfehlung.

Hauptsatzung geändert
Die Hauptsatzung des Landkreises wird geändert. Sie ist quasi das Grundgesetz des Landkreises und regelt beispielsweise Zuständigkeiten und Kompetenzen. Mit der Änderung wird ein Seniorenbeirat ab der kommenden Wahlperiode eingeführt. Außerdem wird die Stellvertretung von Ausschussmitgliedern beschließender Ausschüsse neu geregelt. Es wird eine Reihenfolgestellvertretung eingeführt: Das heißt, künftig ist die Stellvertretung eines Ausschussmitglieds nicht an eine Person gekoppelt, sondern an eine Liste der jeweiligen Fraktion, welcher das Ausschussmitglied angehört. Ziel ist, dass die Fraktion bei jeder Sitzung vertreten ist und kein Sitz mehr leer bleibt. Außerdem erweitert sich die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt und Technik um den Bereich Kultur.

Rechtsstreit beigelegt
Die Stadt Freiberg und der Landkreis Mittelsachsen legen ihren Rechtsstreit über die erhobene Kreisumlage in den Jahren 2017 und 2018 bei. Der Kreistag stimmte einer entsprechenden Vereinbarung zu. Demnach wird die landkreiseigene Tochter Landkreis Mittelsachsen Servicegesellschaft mbH (LMSG) das Frauenschutzhaus Freiberg kaufen und es wird einen neue Finanzierungsvereinbarung für das Theater erarbeitet. Außerdem trägt der Landkreis wesentliche Teile der Verfahrenskosten. Hintergrund: Kritisiert wurde das Verfahren zur Festsetzung der Höhe der Kreisumlage, also der Abgabe der Städte und Gemeinden an den Landkreis, um notwendige Aufgaben wahrnehmen zu können. Mittlerweile hat der Landkreis das Verfahren zur Festsetzung der Kreisumlage geändert und bindet die Kommunen stärker ein. Das Verfahren zur Festsetzung der Kreisumlage wird im Landkreis Mittelsachsen kontinuierlich weiterentwickelt und ist zwischenzeitlich auch beispielgebend für andere Landkreise. Auch die Kommunen Burgstädt, Oberschöna und Dorfchemnitz legten damals Widerspruch ein. Mit ihnen gibt es eine gesonderte Vereinbarung. Ein jahrelanger weiterer Rechtsstreit mit nicht absehbaren Risiken für beide Seiten kann somit vermieden werden.

Einmaliger Zuschuss für das Mittelsächsische Theater im Jahr 2025
Der Kreistag hat mit großer Mehrheit einen einmaligen Zuschuss für das Jahr 2025 in Höhe von 500.000 EUR für die Mittelsächsische Theater und Philharmonie gGmbH beschlossen. Auch die Stadt Freiberg steuert einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100.000 Euro bei. Döbeln wiederum verzichtet durch Änderung des Mietvertrages auf die Instandhaltungsverpflichtung des Theaters für das Inventar beziehungsweise die Betriebsvorrichtungen, was einen einmaligen Ertrag von rund 500.000 Euro für die Gesellschaft bedeutet. Die wirtschaftliche Lage des Hauses ist sehr angespannt. Es lebt von der Substanz. Die Verantwortlichen gehen davon aus, dass spätestens im zweiten Quartal des kommenden Jahres der Liquiditätsabbau so stark vorangeschritten ist, dass die Zahlungsunfähigkeit drohen würde. Vor diesem Hintergrund ist der jetzt erfolgte Schritt unausweichlich und zeigt, dass die Gesellschafter gemeinsam ihre Verantwortung ernst nehmen. Eine stabile Theaterfinanzierung kann aber nur gelingen, wenn auch der Freistaat Sachsen sich in angemessener Weise an den Kosten beteiligt. „Wir können nicht jedes Jahr ein Rettungspaket für unser Theater auflegen“,  so der Kreiskämmerer Dr. Trumpp.

Der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH kommt eine herausragende Rolle im kulturellen Leben des Landkreises zu. Sie bietet anspruchsvolle Theaterangebote für die Bevölkerung des Landkreises an ihren festen Spielstätten in Freiberg und Döbeln an und belebt das Kulturangebot durch Gastspiele an anderen Aufführungsorten im Landkreis. Die Sommerbespielung auf der Seebühne Kriebstein ist ein touristisches Highlight des Landkreises und ein Alleinstellungsmerkmal in Sachsen. Durch hohes künstlerisches Engagement der Beschäftigten sei es der Gesellschaft gelungen, ihre Besucherzahlen zu steigern und somit selbst einen zunehmend wachsenden Beitrag zur Verbesserung der Finanzierung zu leisten. Der Besucherzuspruch zeige, dass das Kulturangebot wichtig und notwendig für die Region sei. Grundsätzlich erhält das Theater bereits eine jährliche finanzielle Unterstützung durch die drei Gesellschafter. In diesem Jahr beträgt der Zuschuss 3,4 Millionen Euro, hinzu kommen noch weitere Mittel vom Kulturraum Erzgebirge Mittelsachsen.

Landkreis tritt Wasserstoffbündnis bei
In diesem Jahr wurde das Wasserstoffbündnis Region Chemnitz ins Leben gerufen. Zu den Gründungsmitgliedern gehören die Stadt Chemnitz, der Versorger eins, die inetz GmbH, die IHK Chemnitz und der HZwo e. V. Das Bündnis hat das klare Ziel, die Region an das Wasserstoffkernnetz anzuschließen und die gemeinsamen Interessen der Mitgliedsunternehmen zu vertreten. Mit Beschluss des Kreistages kann auch der Landkreis Mittelsachsen dem Wasserstoffbündnis Region Chemnitz beitreten. Das Bündnis plant fachliche Veranstaltungen und Projekte, die von den Mitgliedern finanziell unterstützt werden. Ein erstes Projekt im Landkreis Mittelsachsen soll in Zusammenarbeit mit dem HZwo e. V., dem Wasserstoffcluster des Freistaates erfolgen. Gemeinsam sollen Unternehmen im September in einer Veranstaltung in Freiberg für das Thema Wasserstoff sensibilisiert werden und sich mit Unternehmen vernetzen, die zum Beispiel bereits in die Planung für eine Produktion mit Wasserstoff investiert haben oder anderweitig Experten auf dem Gebiet sind.

Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende
In einem Tagesordnungspunkt ging es um die Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende. Der Kreistag beschloss: Als Hilfestellung für Maßnahme-Anbieter soll ein Arbeitsgelegenheits-Ideenpool entwickelt werden. Etwaige finanzielle Mittel für die Koordination der Arbeitsgelegenheiten sind ab dem Haushaltsplan 2025/2026 des Landkreises Mittelsachsen zu planen. Es ist hierbei zu prüfen, welche Refinanzierungsmöglichkeiten durch Bund und Land bestehen.

Auftrag: Tarifzonen anpassen
Der Landrat wurde beauftragt, sich in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen dafür einzusetzen, dass eine Überarbeitung des Tarifzonenplanes mit dem Ziel der Reduzierung der Tarifzonen und damit weniger Tarifzonenübertritte bei Fahrten im ländlichen Raum erfolgt. In jeder Sitzung des Kreistages soll eine entsprechende Berichterstattung erfolgen.

Empfang zur letzten Sitzung des Kreistages
Mit einem kleinen Empfang wurde die letzte reguläre Sitzung des Kreistages in dieser Wahlperiode abgeschlossen. Umrahmt wurde dieser von der Gruppe Haltlos der Döbelner Dance Company. In seiner Rede blickte Dr. Beier auf die vergangenen fünf Jahre zurück, die unter anderem von Corona und dem Ukraine-Krieg und dessen Auswirkungen geprägt waren. „Es waren komplexe Sachverhalte, die Entscheidungen gefordert haben“, so Dr. Beier. Erstmals tagte der Kreistag in dieser Zeit an wechselnden Orten und nicht nur vier-, sondern fünfmal im Jahr. „Es war doch eine unheimliche Herausforderung, ein zeitlicher Mehraufwand und für Sie persönlich verbunden mit einem familiären Verzicht. Herzlichen Dank, dass Sie es mitgetragen haben.“ Als Mitglied des Kreistages übernehme man Verantwortung für den Landkreis, seine Bewohnerinnen und Bewohner und es sei erfreulich, dass sich 74 Kreisrätinnen und Kreisräte erneut zur Wahl stellen, so der erste Beigeordnete. Er ging auf die Bedeutung des Ehrenamtes und auf die mehr als 300 gefassten Beschlüsse des Gremiums ein, wie zur Abfallentsorgung, der Sportförderung und zum Medizinstipendium. „Es herrscht ein Konsens, gerade jetzt wenn es um unsere Haushalte geht. Und natürlich darum, dass wir in den Kommunen und im Landkreis eine auskömmliche finanzielle Ausstattung haben müssen. Die Grenzen des Machbaren sind sowohl für die Kommunen als auch für uns als Landkreis teilweise schon überschritten.“ Positiv bleiben Dr. Beier Momente in Erinnerung, „die wir außerhalb des Sitzungssaal erleben durften“. Dabei bezog er sich auf den Austausch mit den Partnerlandkreisen Calw und Gleiwitz. 

Der erste Beigeordnete Dr. Beier gemeinsam mit dem langjährigen Vorsitzenden des Behindertenbeirates Sven Jeschke.