Bekanntmachung der Unterschreitung von Inzidenzwerten und von damit entfallenden Beschränkungen

31.05.2021

§ 28b Absatz 2; § 54 Satz 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten – Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 7. Mai 2021 (BGBl. I S. 850) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstattung für Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe Infektionsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung (lfSGZuVO) vom 9. Januar 2019 (SächsGVBl. S. 83), die zuletzt durch die Verordnung vom 11. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 526) geändert worden ist und § 1 Absatz 1 Nummer 1; § 3 Absatz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 26. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 538)

1. Der Landkreis Mittelsachsen macht hiermit bekannt, dass die täglich vom Robert Koch-Institut errechneten Werte an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Wert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner für den Landkreis Mittelsachsen seit dem 26. Mai 2021 und damit an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten haben.

2. Der Landkreis Mittelsachsen macht hiermit bekannt, dass aufgrund der unter Ziffer 1 dieser Bekanntmachung genannten Sieben-Tage-Inzidenzen ab dem 02. Juni 2021 die Maßnahmen nach § 28b IfSG außer Kraft treten. Anzuwenden sind die Regelungen der Sächsischen Corona‑Schutz‑Verordnung, soweit diese nicht die Unterschreitung geringerer Sieben-Tage-Inzidenz als den Wert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner vorsieht.

Freiberg, den 31. Mai 2021

gez. Matthias Damm                            (Siegel)

Landrat