Der Biber breitet sich weiter aus

13.12.2022

Wie aus der zehnten Fortschreibung des Bibermanagements hervorgeht, hat der Biber auch in den vergangenen Monaten neue Reviere im Landkreis besiedelt. 24 neue an Bobritzsch, Zschopau, Freiberger Mulde und Striegis wurden erfasst. Somit sind es insgesamt 169 Reviere in Mittelsachsen, wobei jedoch beachtet werden muss, dass 38 Biberreviere nicht überprüft werden konnten. Die Untere Naturschutzbehörde geht von zirka 300 Individuen aus.

In der Kartiersaison zeigte sich auch, dass insbesondere in der Freiberger Mulde unterhalb des Zusammenflusses mit der Bobritzsch zunehmend eine Stabilisierung abbildet. Neuausweisungen in diesem Abschnitt der Freiberger Mulde sind im Wesentlichen auf eine Nachverdichtung von Revieren zurückzuführen. Aus der Nachverdichtung von Revieren folgt in der Regel eine Aufteilung ehemals größerer Reviere in mehrere kleinere Reviere. An den Reviergrenzen steigt damit auch zunehmend die Konflikthäufigkeit zwischen den Revieren, sodass von einer zunehmenden natürlichen Sterblichkeitsrate bei den Bibern auszugehen ist, da es zunehmend zu Revierkämpfen unter den Bibern kommt. Dies wurde insbesondere in der Freiberger Mulde bei Leisnig, Siebenlehn und in der Bobritzsch bei Reinsberg in der Kartiersaison festgestellt.

Seit 2008 wird der Elbebiber (Castor fiber albicus) im Landkreis Mittelsachsen erfasst. Im Jahr 2012 wurde hierfür ein Bibermanagement eingeführt, welches nunmehr das zehnte Jahr in Folge durchgeführt und ausgewertet wurde. Die Ergebnisse dienen der Unteren Naturschutzbehörde neben der erforderlichen Erfassungstätigkeit zur Dokumentation der (Wieder-) Ausbreitung der Art im Landkreis als Entscheidungshilfe im Umgang mit den dabei auftretenden Konflikten, die sich ergeben.

Konflikte entstehen beispielweise durch erschwerte Abflussbedingungen an Kläranlagen oder Fließgewässern, überschwemmte Acker- und Grünlandflächen, Unterspülungen von Straßenkörpern, Unterhöhlungen von Böschungen und Schäden an Gehölzen. Der Biber trägt aber auch zum Wohlbefinden des Menschen bei, da er Ziele des Naturschutzes, Hochwasserschutzes, des Schutzguts Mensch und der Wasserrahmenrichtlinie umsetzt.

Kommt es zu Konflikten, erfolgt eine Klärung des Sachverhaltes in der Regel vor Ort unter Einbeziehung der Betroffenen und der für die Unterhaltung des jeweiligen Gewässers Verantwortlichen. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass der Biber nach Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art ist und somit einen sehr hohen Schutzstatus innehat. Eingriffe in dessen Lebensraum dürfen daher nur nach behördlicher Genehmigung durchgeführt werden.

Das Landratsamt Mittelsachsen sucht stets interessierte Bürgerinnen und Bürger, welche sich für die Aufgabe Biberkartierung begeistern können und bietet ebenfalls Kartiererschulungen und ein Jahrestreffen an.

Die komplette Fortschreibung des Bibermanagements ist unter www.landkreis-mittelsachsen.de > Suchfilter Bibermanagement zu finden.

Foto: serhio777 / stock.adobe.com

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