Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben „Errichtung einer Werbeanlage“ in 09648 Mittweida, Zimmerstraße, Flurstück Nr. 1126/3 der Gemarkung Mittweida

18.03.2022

Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 18. März 2022 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 21BAU2631 im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Sächsische Bauordnung mit folgendem verfügendem Teil erteilt:

  1. Die Baugenehmigung für das Vorhaben: „Errichtung einer Werbeanlage“ auf dem Grundstück: Zimmerstraße, Flurstück 1126/3 der Gemarkung Mittweida wird unter Nebenbestimmungen erteilt.

Die Nebenbestimmungen betreffen Auflagen zur Standsicherheit.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Weitere Hinweise:

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 201 möglich (vorherige Terminabstimmung unter den unten angegebenen Rufnummern ist erforderlich).

Sprechzeiten: Mo nach Vereinbarung, Di nach Vereinbarung 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Mi nach Vereinbarung, Do nach Vereinbarung 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Fr nach Vereinbarung 09:00 – 12:00 Uhr

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage finden keine regulären Öffnungs-/Sprechzeiten statt. Auf eine telef. Abstimmung unter der/den angegebenen Rufnummern zur einzelfallbezogenen Klärung der Einsichtnahmemöglichkeiten wird verwiesen.

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799-1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731 799-1944 erforderlich.

Döbeln, den 18.03.2022

gez. Erik Wagner
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung
Abteilung Verkehr und Bauen