Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben Neubau eines Schleuderbetonmastes TCB II Höhe 30,01 m (VG-ID: 5928-OXB-2M2) auf dem Flurstück 53/7 der Gemarkung Etzdorf

27.04.2022

Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 26.04.2022 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 21BAU2221 im Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Sächsische Bauordnung mit folgendem verfügendem Teil erteilt:

  1. Die Baugenehmigung für das Vorhaben: Neubau eines Schleuderbetonmastes TCB II Höhe 30,01 m (VG-ID: 5928-OXB-2M2) auf dem Grundstück: Flurstück 53/7 der Gemarkung Etzdorf wird erteilt.

Nebenbestimmungen betreffen Standsicherheit, Auflagen Immissionsschutz, Naturschutz

Auflagen Immissionsschutz: Der Betreiber muss sicherstellen, dass bei Betrieb der Anlagen die Pflichten des § 22 Bundes-Immissionsschutz-Gesetz in Verbindung mit der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) erfüllt werden. Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ist die Hochfrequenzanlage so zu errichten und zu betreiben, dass in ihrem Einwirkungsbereich in Gebäuden oder auf Grundstücken, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Personen bestimmt sind, bei höchster betrieblicher Anlagenauslastung und unter Berücksichtigung von Immissionen anderer ortsfester Sendefunkanlagen die Grenzwerte der elektrischen und magnetischen Feldstärken gemäß Anhang 1a und 1b der 26. BImSchV entsprechend der Mittenfrequenzen der Funkanlagen nicht überschritten werden.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.

Weitere Hinweise:

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 2..möglich (vorherige Terminabstimmung unter den unten angegebenen Rufnummern wird erbeten).

Sprechzeiten: Mo nach Vereinbarung, Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Mi nach Vereinbarung, Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Fr 09:00 – 12:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731/799 1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731/799 19…  erforderlich.

Landratsamt Mittelsachsen, Außenstelle Döbeln, den 26.04.2022

gez. Erik Wagner
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung
Abteilung Verkehr und Bauen