Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben PoP 4 – Errichtung eines eingeschossigen Technikgebäudes als Knotenpunkt für den Breitbandausbau in der Stadt Hainichen Baugenehmigung vom 11. November 2020

12.11.2020

Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Das Referat Bauantragsbearbeitung des Landkreises Mittelsachsen hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 11. November 2020 eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen 20BAU1921 im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Sächsische Bauordnung mit folgendem verfügendem Teil erteilt:

  1. Die Baugenehmigung für das Vorhaben: PoP 4 – Errichtung eines eingeschossigen Technikgebäudes als Knotenpunkt für den Breitbandausbau in der Stadt Hainichen auf dem Grundstück: Nossener Straße, Flurstück 546/19 der Gemarkung Ottendorf wird unter Nebenbestimmungen) erteilt.
  2. Die Nebenbestimmungen betreffen bautechnische Nachweise.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gilt die Zustellung der Baugenehmigung gegenüber den betroffenen Eigentümern von Nachbargrundstücken als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist zu laufen.

Für die hiermit bekanntgemachte Baugenehmigung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Baugenehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig. Die Zugangseröffnung für die elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de. Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de. 

Hinweis:

Weitere Einzelheiten zum Zugang für elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Dokumente sind zu finden auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen, dort unter Impressum, Elektronische Signatur und Verschlüsselung beziehungsweise unter www.landkreis-mittelsachsen.de/impressum.html.

Hinweise:

Der Baugenehmigungsbescheid und die dazugehörigen Bauvorlagen können im Landratsamt des Landkreises Mittelsachsen, Referat Bauantragsbearbeitung, Dienstgebäude Döbeln (Haus 1), Straße des Friedens 20, innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes im Raum Nr. 213 (Geschäftsstelle) oder 201 möglich (vorherige Terminabstimmung unter den unten angegebenen Rufnummern ist derzeit erforderlich).

Sprechzeiten: Mo nach Vereinbarung, Di nach Vereinbarung 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Mi nach Vereinbarung, Do nach Vereinbarung 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr, Fr nach Vereinbarung 09:00 – 12:00 Uhr

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern. Sofern eine Einsichtnahme in die Antragsunterlagen beabsichtigt wird, ist eine Terminabstimmung unter Tel. Nr. 03731 799-1951 (Sekretariat Geschäftsstelle) bzw. 03731 799-1916 erforderlich.

Döbeln, 11. November 2020

gez. Erik Wagner 
Referatsleiter Bauantragsbearbeitung
Verkehr und Bauen