Landratswahl 2025: Erste Bekanntmachung erfolgte

15.10.2024

Im elektronischen Amtsblatt des Landkreises vom 15. Oktober erfolgte die öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des Landrates Anfang des kommenden Jahres mit der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen.

Wahlvorschläge können von Parteien, Wählervereinigungen und Ein­zelbewerbenden somit bis spätestens 21. November um 18:00 Uhr schrift­lich bei der Kreiswahlleitung eingereicht werden.

Der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlich orga­nisierten Wählervereinigung bedarf dann keiner Unterstüt­zungsunterschriften, wenn die­se im Sächsischen Landtag oder seit der vergangenen Wahl im Kreistag vertreten ist. Bedarf ein Wahlvorschlag einer bestimmten Anzahl an Unter­stützungsunterschriften − bei der Landratswahl 240 − so kön­nen die Wahlberechtigten im Landkreis diese bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung leisten, in der deren Haupt­wohnsitz ist. Die entsprechen­den Auslegungsorte sind in der öffentlichen Bekanntmachung aufgeführt.

Der erste Wahlgang findet am 26. Januar 2025 statt. Erhält kein Wahlvor­schlag mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, folgt ein zwei­ter Wahlgang drei Wochen spä­ter am 16. Februar 2025. Wahlvorschläge, die zur ersten Wahl zugelassen waren, können bis zum 31. Januar zurückgenommen werden.

Der Kreistag hatte im August Peter Schubert zum Vorsitzen­den und Kristin Lippmann zur Stellvertreterin des Vorsitzen­den des Kreiswahlausschusses für die Landratswahl gewählt. Zudem wurden sechs Beisit­zerinnen und Beisitzer sowie dieselbe Zahl Stellvertreterin­nen und Stellvertreter in den Kreiswahlausschuss gewählt. Dieses Gremium entscheidet unter anderem über die Zulas­sung der eingereichten Wahl­vorschläge.