Offenlegung über die Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz¹ (SächsVermKatG)

10.01.2022

Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:

Betroffene Flurstücke

Stadt Frauenstein:
Gemarkung Nassau (2023): 711/1, 711/2, 713/1, 713/2, 714/1, 715, 718/1, 718/2, 726/1, 728/1, 732/1, 732/2, 733, 734/3, 734/4, 738/1, 739/2, 740/2, 741/1, 745/1, 758/1, 759/1, 763/1, 767/1, 786/1, 786/2, 786/3, 787/1, 787/2, 787/3, 792/1, 796/1, 1005/1, 1005/2,

Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle:
Gemarkung Holzhau (2016): 560/1, 560/2, 560/3

Art der Änderung

Berichtigung der Daten des Liegenschaftskatasters aufgrund der Bestandskraft eines öffentlich-rechtlichen Verfahrens nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

Die Änderungen erfolgten aufgrund des Berichtigungsersuchens der Flurneuordnungsbehörde zum Bodenordnungsverfahren Verfahren Nr. 77 09 003, Stadt Frauenstein, Gemarkung Nassau sowie Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle, Gemarkung Holzhau vom 20. September 2021.

Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG.

Die untere Vermessungsbehörde ist nach § 2 Abs. 3 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 11. Januar 2022 bis zum 10. Februar 2022 in der Geschäftsstelle des Referates Katasterfortführung und Datenbereitstellung, Straße des Friedens 9a, Gebäude II, 04720 Döbeln in der Zeit

  • Mo. 09:00 – 12:00 Uhr
  • Di. 09:00 – 12:00 Uhr und  13:00 – 18:00 Uhr
  • Mi.  nach Vereinbarung
  • Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
  • Fr. 09:00 – 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in der Geschäftsstelle weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Für eine Einsichtnahme ist eine vorherige telefonische Terminabsprache unter der Rufnummer 03731 799-1200 erforderlich.

Döbeln, den 7. Januar 2022

gez. i.A. Hendrik Kautzner

Pia Weißenberg
Abteilungsleiterin
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation

¹ Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517).