Ortschaftsratswahl in Hennersdorf ist ungültig

19.07.2024

Der Wahlprüfungsbescheid fordert wegen der Ungültigkeit der Ortschaftsratswahl in Augustusburg/OT Hennersdorf vom Stadtrat die Anordnung einer Neuwahl zum Ortschaftsrat.

Der Landkreis Mittelsachen hat die erforderliche Wahlprüfung der Stadtratswahl der Stadt Augustusburg und der jeweiligen Ortschaftsratswahl in Augustusburg, Erdmannsdorf/Kunnersdorf, Grünberg und Hennersdorf abgeschlossen.

Die Kommunalaufsicht ist nach eingehender Prüfung der von der Stadt vorgelegten Wahlunterlagen zu dem Prüfungsergebnis gelangt, die Ortschaftsratswahl der Ortschaft Hennersdorf zu beanstanden und für ungültig zu erklären.

Vor dem Wahltermin räumte die Stadt Augustusburg den Briefwählerinnen und Briefwählern beim Abholen der Briefwahlunterlagen die Möglichkeit ein, vor Ort in den Räumen des Rathauses zu wählen. Im Rahmen der Wahlprüfung wurde festgestellt, dass in dem Wahlraum an sichtbarer Stelle ein altes Wahlplakat aus der Landtagswahl 2019 der CDU, dass sich im Lagerbestand der Stadt Augustusburg befand, aufbewahrt wurde. In der Zeit bis zur Nachholung der erforderlichen Beräumung haben zehn Wähler von der Möglichkeit der Briefwahl und der Durchführung der Wahl im Rathaus Gebrauch gemacht. Eine Beeinflussung der Wahlentscheidung der zehn Wähler kann nicht ausgeschlossen werden.

Es handelt sich bei der unterlassenen Beräumung des alten „Restplakats“ um einen Neutralitätsverstoß durch die Stadt Augustusburg. Das Gebot der Wahlgleichheit ist eine wesentliche Wahlvorschrift, gegen die dadurch verstoßen wurde.

Im Wahlprüfungsverfahren wurde dieser Wahlfehler für die Stadtratswahl Augustusburg und für alle Ortschaftsratswahlen anhand des Maßstabs der Ergebniserheblichkeit überprüft. Dadurch wird verhindert, dass ergebnisunerhebliche Verstöße, selbst wenn damit gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen wurde, zu einer Aufhebung der Wahl führen. Nach sorgfältiger Abwägung der unterschiedlichen Aspekte und mit Blick auf die von der Wahlprüfungsbehörde durchgeführten unterschiedlichen Simulationsrechnungen kann für die Stadtratswahl Augustusburg und die jeweilige Ortschaftsratswahl in Augustusburg, Erdmannsdorf/Kunnersdorf und Grünberg eine Ergebniserheblichkeit der Stimmen der betroffenen zehn Wähler mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden. Für das Ergebnis der Ortschaftsratswahl in Hennersdorf kann aber eine Ergebniserheblichkeit der 30 Stimmen (10 Wähler x 3 Stimmen je Kommunalwahl) bei einer Gesamtstimmenzahl von 494 nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden.

Der vorübergehende Verbleib des Wahlplakats in dem zu Briefwahlzwecken umfunktionierten Lager- bzw. Abstellraum während der Stimmabgabe von zehn Wählern führt wegen des Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot - als Ausdruck des Grundsatzes der Wahlgleichheit - im Ergebnis zur Ungültigkeitserklärung der Ortschaftsratswahl der Ortschaft Hennersdorf.

Die Stadt Augustburg informierte die Kommunalaufsicht über diesen Vorgang bereits am 29. Mai 2024. Die Ergebniserheblichkeit dieses Wahlrechtsverstoßes konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht beurteilt werden, daher musste der Sachverhalt in die reguläre Wahlprüfung mit einbezogen werden. Eine Wahlabsage kam nicht in Betracht.

Der Stadt Augustusburg ist der Wahlprüfungsbescheid heute zugestellt worden. Wegen der Beanstandung und Ungültigkeitserklärung wird die Stadt Augustusburg in dem Prüfungsbescheid aufgefordert, unverzüglich eine Neuwahl für den Ortschaftsrat der Ortschaft Hennersdorf anzuberaumen. Diese Aufgabe obliegt dem neuen Stadtrat, dessen Wahl nicht beanstandet wird und mit Wirkung ab dem 23. Juli 2024 gültig ist. Die vom Wahlprüfungsbescheid Betroffenen haben die Möglichkeit, gegen die Wahlprüfungsentscheidung unmittelbar Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz zu erheben.