Referatsleiterin: Frau Eichler

In der Fahrerlaubnisbehörde erfolgt die Erteilung, die Erweiterung, die Neuerteilung von nach vorangegangenem Entzug und die Verlängerung von Fahrerlaubnissen. Es werden Anträge auf Berufskraftfahrerqualifizierung, die Ausstellung von Kartenführerscheinen nach Verlust/Diebstahl oder der Umstellung von Altfahrerlaubnissen und von Internationalen Führerscheinen bearbeitet sowie  Maßnahmen zur Fahrerlaubnis auf Probe und zum Fahreignungsbewertungssystem überwacht. Die Fahrerlaubnisbehörde ergreift zudem Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung und informiert zu Fahrschulen und zur Fahrschulausbildung. Sie vollzieht das Straßenverkehrsgesetz, die Fahrerlaubnisverordnung und andere gesetzliche Vorschriften.