Freistaat Sachsen

Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)

Die Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023) des Freistaates Sachsen unterstützt seit dem 4. Juli 2023 Projekte zur Energiewende, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung. Sie umfasst vier Module:

  1. Energie- und Klimaforschung: 100% Förderung für Forschungsprojekte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

  2. Energieeffizienz und Treibhausgasreduktion: Unterstützung von Investitionen und Beratungen mit Fördersätzen von 50-80% für Kommunen, Unternehmen und Vereine.

  3. Klimaanpassung: Investitionen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel mit Fördersätzen von 75-80% für Kommunen, KMU, Verbände, Vereine und Privatpersonen.

  4. Zukunftsfähige Energieversorgung: Geplante Förderung für intelligente Energiesysteme, Netze und Speicher.

Die Richtlinie wird durch EU-Strukturfonds und sächsische Landesmittel finanziert, und die Anträge können über das SAB-Förderportal eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kommunalrichtlinie: Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung

Die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung. Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse können Förderanträge das ganze Jahr über einreichen. Gefördert werden Investitionen in zeit- oder präsenzabhängig geregelte sowie adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung. Die Förderquote beträgt bis zu 40 % (55 % für finanzschwache Kommunen). Die Richtlinie gilt bis 31.12.2027. Weitere Details finden Sie hier.

Bund

Europäische Umweltschutzinitiative (EURENI)

Umweltprobleme machen nicht an Grenzen halt und erfordern grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Die Europäische Umweltschutzinitiative (EURENI), gefördert vom BMUV, stellt seit 2022 jährlich bis zu 2,6 Millionen Euro für Projekte im Umweltschutz bereit. Förderberechtigt sind Organisationen aus EU- oder EFTA-Staaten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)

Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt seit 2008 Klimaschutzprojekte in Deutschland und fördert Maßnahmen zur Erreichung nationaler Klimaziele. Seit ihrer Gründung wurden über 27.300 Projekte mit mehr als 2 Milliarden Euro unterstützt. Die NKI richtet sich an Kommunen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und weitere Akteure. Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier.

Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Das BMUV unterstützt soziale Einrichtungen bei der Anpassung an die Klimakrise durch die Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo). Diese Richtlinie gilt bis zum 31.12.2026 und fördert Konzepte und Maßnahmen zur Klimaanpassung sowie die Unterstützung durch Klimaanpassungsmanager. Weitere Informationen finden Sie hier.

Förderung der Wildnisentwicklung in Deutschland

Der Wildnisfonds unterstützt die Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, indem er die Sicherung von Wildnisflächen fördert, um mindestens zwei Prozent der Landesflächen natürlichen Prozessen zu überlassen. Gefördert werden Projekte zur Entwicklung und Sicherung von Wildnisgebieten, die mindestens 500 Hektar groß sind. Der Fonds richtet sich an Besitzer*innen von Wald-, Moor- und Auenflächen sowie Stiftungen und Naturschutzorganisationen. Eine Förderung ist bis zum 31.12.2030 möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Klimaschutz-Modellprojekte

Der Förderaufruf für investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zielt auf Projekte ab, die signifikante Treibhausgasminderungen erreichen und die Klimaziele der Bundesregierung unterstützen. Gefördert werden innovative Modellprojekte in Kommunen, die einen klaren klimarelevanten Nutzen bieten, insbesondere in den Bereichen Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Energieeffizienz, grüne City-Logistik und Smart-City-Technologien.

Anträge können jährlich in den Zeiträumen vom 1. März bis 30. April sowie vom 1. September bis 31. Oktober eingereicht werden. Förderanträge können bundesweit gestellt werden, und die Zuschüsse betragen bis zu 70% (90% für finanzschwache Kommunen) der Projektkosten, mit einer Höchstsumme von 10 Mio. Euro für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren. Die Anträge müssen zweistufig über easy-Online eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kommunalrichtlinie: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Der Förderaufruf für strategische Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt die Erstellung kommunaler Wärmepläne. Gefördert werden Ausgaben für externe Dienstleister, die bei der Erstellung und Durchführung der Wärmeplanung helfen, sowie für begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden, wobei der Förderzeitraum bis 31.12.2027 reicht. Die Fördersätze betragen bis Ende 2023 bis zu 90% (100% für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten) und ab 2024 bis zu 60% (80% für die genannten Gruppen). Weitere Details finden Sie hier.

EU

Interreg Europe 2021-2027

Das Interreg Europe 2021-2027-Programm unterstützt interregionale Kooperationsprojekte zur Verbesserung der Regionalentwicklung durch den Austausch bewährter Verfahren und Erfahrungen. Gefördert werden innovative Projekte in Bereichen wie Energie, Umwelt, Mobilität, Tourismus und Wirtschaft.

Anträge können bis zum 31. Dezember 2027 eingereicht werden und müssen Partner aus mindestens vier europäischen Regionen einbeziehen. Förderfähig sind bis zu 80 % der Kosten für öffentliche Einrichtungen. Die Anträge sind online in Englisch zu stellen. Weitere Details finden Sie hier.

Interreg Polen – Sachsen

Das INTERREG Polen – Sachsen 2021-2027-Programm fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen sächsischen und polnischen Partnern in den Bereichen Klimaanpassung, Bildung, Kultur, Tourismus und Kooperationen. Gefördert werden Projekte zur Anpassung an den Klimawandel, Verbesserung der Bildungsinfrastruktur, Stärkung der kulturellen und touristischen Entwicklung sowie bessere Zusammenarbeit. Die Förderquote beträgt bis zu 80 % der Kosten. Anträge können innerhalb spezifischer Calls eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Interreg Sachsen – Tschechien

Das Interreg Sachsen – Tschechien 2021–2027-Programm fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik in den Bereichen Innovation, Klimawandel, Bildung, Kultur und Zusammenarbeit.

Gefördert werden Projekte, die innovative Ansätze in den Prioritäten Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Klimawandel und Nachhaltigkeit, Bildung, Kultur und Tourismus sowie Zusammenarbeit und Vertrauensbildung umfassen. Anträge können laufend eingereicht werden, wobei Stichtage für die Begleitausschusssitzungen beachtet werden müssen. Bis zu 80 % der förderfähigen Kosten können erstattet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.