Stellenausschreibung

Das Landratsamt Mittelsachsen ist mit über 1 500 Beschäftigten in verschiedensten Aufgabenbereichen der größte kommunale Arbeitgeber in der Region. Unsere Mitarbeiter engagieren sich für das Wohl der Gemeinschaft und setzen sich für den Erhalt der naturräumlichen und gesellschaftlichen Vielfalt des Landkreises ein.

Wir besetzen in der Abteilung Soziales, Referat Betreuungsbehörde am Standort Mittweida ab 01.08.2024 eine Stelle als

Sachbearbeiter Betreuungsbehörde (m/w/d)

Kennziffer: 099/2024

Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit zu besetzen. Teilzeit ist unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse bis zu maximal 35 Stunden wöchentlich möglich.

Zu Ihrem Arbeitsgebiet gehört die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG, Betreuungsrecht und Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) insbesondere:

  • Betreuungsgerichtshilfe und Beteiligung am Verfahren sowie Feststellung eines möglichen Betreuungs- und Hilfebedarfs vor einem gerichtlichen Verfahren, im Wesentlichen:
    • Unterstützung der Betreuungsgerichte und Prüfung betreuungsvermeidender Hilfen und erweiterter Unterstützung vor und während einem gerichtlichen Verfahren durch Aufklärung des Sachverhalts im Rahmen von Außendiensttätigkeit und Erstellung von Sozialberichten
    • Prüfung und Registrierung der Beschlüsse
    • Vermittlung anderer Hilfen im Zusammenarbeit mit den zuständigen Trägern
    • Unterstützung bei der Inanspruchnahme geeigneter Hilfen in Zusammenarbeit mit Sozialleistungsträgern, freien Trägern und anderen Hilfesystemen
    • Anregung von Betreuungen beim Betreuungsgericht
  • Zuführung zur zivilrechtlichen Unterbringung, Vorführung zur Begutachtung oder Anhörung (Vollzugshilfe)
  • Überprüfung der Eignung von potentiellen Betreuern und Betreuerinnen
  • Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern, Berufsbetreuern und Bevollmächtigten
  • Beratung zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen und betreuungsvermeidenden Hilfen, insbesondere zu Vollmachten und Betreuungsverfügungen mit Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
  • Übernahme und Führung von rechtlichen Betreuungen
  • Mitwirkung im Rahmen der Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

Voraussetzung für die zu besetzende Stelle ist:

  • Abschluss als Diplom-Sozialarbeiter bzw. Diplom-Sozialpädagoge oder absolvierter Bachelorstudiengang Soziale Arbeit bzw. Sozialpädagogik, jeweils mit staatlicher Anerkennung, soweit nach den jeweiligen einschlägigen Vorschriften vorgesehen (z. B. Sächsische Sozialanerkennungsverordnung) oder
  • abgeschlossenes Studium der Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder Kindheitspädagogik, jeweils in Verbindung mit einer mindestens 3-jährigen nachgewiesenen Berufserfahrung als Sozialarbeiter oder
  • abgeschlossenes Hochschulstudium auf dem Gebiet der Heilpädagogik mit staatlicher Anerkennung, soweit nach den jeweiligen einschlägigen Vorschriften vorgesehen (z. B. Sächsische Sozialanerkennungsverordnung)

Von Vorteil sind:

  • einschlägige Rechtskenntnisse auf dem Gebiet des Betreuungsrechts, im Leistungsrecht nach den Sozialgesetzbüchern und angrenzender Sozialleistungsbereiche sowie Kenntnisse zur sozialen Infrastruktur, zu Angeboten, Einrichtungen und Diensten im Landkreis sind wünschenswert
  • Verständnis der medizinischen und juristischen Terminologie

Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden erwartet:

  • Kenntnisse im Umgang und der Gesprächsführung mit geistig und seelisch behinderten oder psychisch kranken Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Einfühlungsvermögen, Organisationsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Belastbarkeit, hohes Maß an Eigeninitiative
  • anwendungsbereite Kenntnisse der MS-Office-Anwendungen sowie die Fähigkeit zur schnellen Einarbeitung in relevante IT-Fachanwendungen
  • Fahrerlaubnis Klasse B, Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw
  • bei Bedarf Absicherung der Behördensprechzeiten Dienstag und Donnerstag sowie der Sprechzeiten in den Servicestellen an den Standorten Döbeln und Freiberg

Was wir Ihnen bieten:

  • Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe S 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) nebst SuE-Zulage in Höhe von derzeit 180 Euro
  • ein gutes Arbeitsklima mit einem engagierten Team und einer qualifizierten Einarbeitung
  • alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung im Rahmen des TVöD
  • einen über der gesetzlichen Regelung liegenden Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr und 2 Regenerationstage pro Kalenderjahr sowie auf Wunsch Umwandlung von Teilen der o. a. Zulage in 2 weitere Regenerationstage
  • beim Vorliegen der Voraussetzungen die Möglichkeit von Telearbeit oder mobiler Arbeit
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten
  • attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • kostenfreie Parkplätze für Fahrräder und Kraftfahrzeuge
  • Jobrad
  • Anerkennung der einschlägigen Berufserfahrung bei der Zuordnung in eine höhere Stufe der Entgeltgruppe nach TVöD

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Ihre vollständige Bewerbung bis zum 12.07.2024 unter Angabe der Kennziffer 099/2024 an das

Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Organisation und Personal, Referat Personalmanagement
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

oder per E-Mail an bewerbungen[@]landkreis-mittelsachsen.de

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • ein aussagekräftiges Anschreiben einschließlich Lebenslauf,
  • Zeugnis/Urkunde des Berufsabschlusses,
  • relevante Arbeitszeugnisse und
  • Qualifikationsnachweise

(Eine E-Mail darf inkl. Anlagen ein Datenvolumen von 20 MB nicht überschreiten. Bitte beachten Sie auch die Größenbeschränkungen Ihres E-Mail Anbieters.)

Darüber hinaus begrüßen wir im Falle eines Tätigkeitsbeginns die Bereitschaft an der Mitwirkung im Verwaltungsstab des Landkreises Mittelsachsen im Rahmen des Katastrophenschutzes.

Hinweise für ausländische Bewerber bzw. Bewerber mit ausländischen Zeugnissen/Abschlüssen
Hinweise zur Informationspflicht zum Datenschutz

Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie diesen Gleichgestellte im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist der Bewerbung beizulegen.

Im Falle der Einstellung ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG erforderlich.

Haben Sie Fragen?

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Geißler, Referat Personalmanagement, unter der 03731 799-3336 gern zur Verfügung.

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